Startseite Einkommensteuer Block A Lösung zur Aufgabe: EÜR – Fräsmaschinen Ben

Lösung zur Aufgabe: EÜR – Fräsmaschinen Ben

von StB Eric Preusche LL.B.

Lösung:

1. Die Umsatzsteuernachzahlung stellt eine Betriebsausgabe (§ 4 IV EStG) dar, die im Zeitpunkt des Abflusses nach § 11 II 1 EStG zu berücksichtigen ist.
BA: -4.800€


2. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe iSd § 11 II 2 EStG. Sie ist dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, hier 2017, zuzurechnen, wenn sie
innerhalb kurzer Zeit nach Beendigung des zugehörigen Kalenderjahres abfließt. Die kurze Zeit umfasst einen Zeitraum von 10-Tagen (H 11 ´Allgemeines´ 2. Spiegelstrich EStH). Da der Abfluss am 12.01.18 außerhalb dieser 10 Tage liegt, ist die Ausgabe dem Jahr 2018 zuzurechnen.
BA: -700€


3. Auch die Erstattung der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2018 ist nach § 11 I 2 EStG wie Nummer 2 zu behandeln. Da hier die Erstattung innerhalb der 10 Tage nach Ablauf des Jahres 2018 erfolgt, ist die Erstattung dem Jahr 2018 als Betriebseinnahme zuzurechnen.
BE: +76€


4. Maschine:
Die CNC-Fräsmaschine ist ein bewegliches Wirtschaftsgut des abnutzbaren
Anlagevermögens und stellt notwendiges Betriebsvermögen dar (R 4.2 I EStR). Gemäß § 7 I 1, 2 EStG sind die Anschaffungskosten im Wege der Abschreibung auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen und so als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Gemäß § 7 I 4 EStG ist als Beginn der AfA der Zeitpunkt der Anschaffung maßgeblich. Auf den Bezahlungszeitpunkt kommt es nicht an. Die AfA ist demnach um 5 Monate für das Jahr 2018 zu kürzen.
Die Montagekosten stehen in direktem Zusammenhang zur Inbetriebnahme der Maschine und zählen damit zu den Anschaffungsnebenkosten iSd § 255 HGB (H 6.2 ´Nebenkosten´ EStH). Sie sind mit auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Da B die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, zählt dieser Betrag nicht zu den Anschaffungskosten (§ 9b I EStG).


AfA-BMG: 115.000€ + 470€ = 115.470€
BA AfA 2018: 115.470€ x 1/7 x 7/12 = -9.622,50€
BA USt: -21.850€
BA USt: -89,30€
BE Vorsteuer: +21.850€
BE Vorsteuer: +89,30€


Darlehen:
Der reine Zufluss und Abfluss der Darlehensmittel ist irrelevant (H 4.5 II ´Darlehen` EStH). Die Tilgung des Darlehens ist damit nicht als Betriebsausgabe zu erfassen. Die Zinszahlung iHv 2.000€ stellt allerdings eine Betriebsausgabe dar.
Da das Darlehen eine Laufzeit von 6 Jahren hat, wäre das Disagio als vorweggenommener Zinsaufwand gemäß § 11 II 3 EStG grundsätzlich auf die Dauer der Laufzeit aufzuteilen. Da das Disagio aber marktüblich ist, gilt diese Pflicht nach § 11 II 4 EStG nicht. Das Disagio stellt damit eine Betriebsausgabe in 2018 dar.
BA laufender Zins: -2.000€
BA Disagio: -5.000€


5. Die Darlehensvergabe an sich stellt keinen zu berücksichtigenden Vorgang dar (s. Nr. 4 – Darlehen). Lediglich die Zinszahlungen wären als Betriebseinnahme zu berücksichtigen. Mangels Zufluss folgt aber auch keine Betriebseinnahme. Beim endgültigen Ausfall der Forderung durch die Insolvenz des Schuldners liegt allerdings eine Uneinbringlichkeit und damit eine Vermögensminderung des B vor. In diesem Zeitpunkt ist das Darlehen in voller Höhe als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (H 4.5 II ´Darlehen- und Beteiligungsverlust´ EStH).
BA Darlehensverlust: -10.000€


6. Das Grundstück ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Nach § 4 III 4 EStG sind dessen Anschaffungskosten erst im Zeitpunkt des Zuflusses eines Veräußerungserlöses als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Da der Verkaufspreis hier in Raten gezahlt wird, sind die Anschaffungskosten in Höhe der Raten aufzubrauchen ( R 4.5 V 1 EStR). In 2017 erfolgte damit bereits eine Betriebsausgabe iHd ersten Raten von 30.000€.
Für 2018 verbleiben damit 30.000€ als Betriebsausgabe. Die Rate stellt eine
Betriebseinnahme iHv 35.000€ dar.
BA: – 30.000€
BE: + 35.000€


7. Gewinnermittlung:
Betriebseinnahmen:
zuvor: 48.000€
Nr. 3: 76€
Nr. 4: 21.850€
          89,30€
Nr. 6: 35.000€
Gesamt: 105.015,30€


Betriebsausgaben:
zuvor: – 20.000€
Nr. 1: – 4.800€
Nr. 2: – 700€
Nr. 4: – 9.622,50€
           – 21.850€
           – 89,30€
           – 2.000€
           – 5.000€
Nr. 5: – 10.000€
Nr. 6: – 30.000€
Gesamt: -104.061,80€
Gewinn: = 953,50€

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