Oh, der gute alte Investmentkredit. Wir oft haben wir schon darüber nachgedacht einfach Geld zu leihen um zu investieren. Jedes Mal, wenn die eigenen liquiden Mittel aufgebraucht sind und der Markt einbricht, juckt es in den Fingern, weil man doch vielleicht noch etwas mehr investieren könnte. Um etwas schneller zum Ziel kommen könnte.
Nun, ich will euch hier nicht mit irgendwelchen Überlegungen zur Rentabilität und Chance-Nutzen-Risiko-Verhältnis quälen. Dafür geht ihr am besten zu jemanden, der das auch wirklich fundiert und wissenschaftlich aufarbeitet. Nämlich zum Beispiel Herrn Dr. Gerd Kommer. Er hat nämlich einen sehr guten Artikel zum Sinn und Unsinn von Leveraging geschrieben. Den findet ihr hier:
https://gerd-kommer.de/leverage-effekt/
Was er aber großzügig ausgespart hat, ist das Thema Steuern beim Hebeln mit Krediten. Warum auch immer?! Er sagt zwar im Blogbeitrag, das Thema der Steuern sei den Anlegern hinreichend bekannt, was ich stark bezweifeln würde. Aber gut: Es hätte den schön geschriebenen und informativen Artikel wahrscheinlich ruiniert. Da ich das Thema aber recht interessant finde, bekommt ihr aber von mir hier einen Überblick. Passend zum Beitrag von Herrn Kommer.
Aktieninvestments: Wir müssen unterscheiden!
Für die Steuerfrage, kommt es, so wie immer, darauf an. Und zwar zuerst einmal auf die Frage in was Du überhaupt investierst, und dann als zweites auf welche Art Du an deinen Gewinn kommst. Wir schauen zwei Fälle an:
- Investments in Einzelaktien
- Investments in passiv gemanagte Fonds (ETFs)
Und dabei müssen wir noch zwischen den zwei Arten unterscheiden, wie Ertrag generiert werden kann:
- Ausschüttungen und
- Wertzuwächse, die durch Verkauf realisiert werden
Und da das ganze nicht schon komplex genug ist, legt die Steuer noch einen oben drauf und unterscheidet zwischen den grundsätzlichen Bereichen:
- Einkünften aus Kapitalvermögen und
- Gewerblichen Einkünften.
Denn es ist so: Das Einkommensteuergesetz, als Mutter aller Ertragssteuergesetze, unterscheidet zwischen Einkunftsarten. Diese Einkunftsarten, es sind sieben Stück, sind wie Schubladen. Je nachdem in welche Schublade dein Ertrag gesteckt wird, gelten andere Regeln.
Die Schubladen, die nun bei Aktieninvestments in Frage kommen, sind eben die Einkünfte aus Kapitalvermögen und die gewerblichen Einkünfte.
Die grundlegenden Regeln dazu und welche Besonderheiten beim Hebeln bestehen, möchte ich dir kurz erklären.
Schublade Nr. 1: Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Kap sind perse Dividenden, Zinsen und Gewinne aus Wertzuwächsen bei Veräußerung. Das gilt sowohl für die Investition in Einzelaktien wie auch in Fonds. Das schöne an dieser Einkunftsart ist, dass im Privatbereich die Kapitalertragsteuer als Sonderform der Einkommensteuer greift. Anstatt, dass du deine Dividenden und Gewinne mit deinem Spitzensteuersatz besteuern musst, zahlst du stattdessen eine Flat-Tax von 25% plus Soli (jap, der Soli wurde hier nicht abgeschafft), also 26,825%. Das ist eine feine Sache, denn wenn dein normales Einkommen über rund 18.000 € pro Jahr liegt, fährst du mit dem 26,375% deutlich besser. Fast schon ein Steuersparmodell also.
Gleichzeitig hat man 2008 mit der Flatrate-Steuer aber auch eine unangenehmere Seite eingeführt. Besonders wenn man mit Krediten hebeln will. Und zwar den Sparerpauschbetrag. Der liegt derzeit bei 801 € pro Jahr pro Person. Ab 2023 bei 1.000 €. Die ersten 801 € / 1.000 € an Kapitaleinkünften pro Jahr bleiben steuerfrei. Danach greifen erst die 26,375% auf alles was drüber hinausgeht.
Jetzt ist der Sparerpauschbetrag aber nicht einfach nur ein Freibetrag, sondern technisch handelt es sich dabei um eine Werbungskostenpauschale. Dir wird also unterstellt, dass du 801 / 1000 an Kosten pro Jahr aufgrund deines Investment hast, die erst von den Einnahmen abgezogen werden, bevor du Steuern bezahlen musst.
Die tatsächlichen Kosten fallen aber unter den Tisch. Egal in welcher Höhe. Es gibt immer nur 801 € / 1.000 €.
Und da sehen wir schon den ersten Nachteil beim Arbeiten mit Kredithebel:
Stell dir vor, du nimmst 100.000 € an Kredit auf um Aktien zu kaufen. Bei einem moderaten Zins von 4,2% wären wir bei 4.200 € an Kosten pro Jahr. Selbst wenn du es schaffst 8% an Rendite zu erwirtschaften, sieht die Rechnung nicht besonders rosig aus. Steuern zahlst du nämlich auf deine Rendite minus Sparerpauschbetrag. Ganz egal wie hoch die Zinsen waren.
Rendite 8.000 € abzgl. 4.200 € Zins abzgl. 1.846,25 Kapitalertragsteuer bleiben laue 1.953,75 übrig. Eine magere Rendite von 1,95%.
Buuh. Danke dafür, Steuer!
(Hinweis: Ganz unten findest eine Gesamtübersicht der Berechnungen im Detail.)
Und wie siehts mit ETFs aus?
Jetzt denkst du natürlich (hoffentlich): „Hey ich steck mein Geld doch sowieso in ETFs. Da ist das doch anders.“ Und da hast du Recht. Bei ETFs sieht das ganze etwas anders aus.
ETFs unterliegen nämlich auch noch dem Investmentsteuergesetz. Und nach dem InvStG werden 30% der Erträge nochmal steuerfrei gestellt (§ 20 Abs. 1 InvStG).
Bedeutet: Die ganz normalen Regeln der Kapitalertragsteuer gelten zwar, aber zuerst macht man für die Steuerberechnung einen Abschlag von 30% auf die Erträge.
(Zumindest bei ausschüttenden ETFs, von thesaurierenden würde ich dir im derzeitigen Marktumfeld mit steigenden Zinsen sowieso abraten. Die Vorabpauschale wird dabei zum Harakiri-Faktor für deine Liquidität. Aber lassen wir das Thema mal beiseite.)
Also praktisch:
8.000 € an Ertrag minus Steuerfreistellung 30% = 5.600 €, abzüglich Sparerpauschbetrag 1.000 = 4.600 davon 26,375 % = 1.213,25 € KapESt
Die Rechnung sieht als marginal besser aus. à 2.586,75 € Rendite = 2,59%
(Hinweis: Ganz unten findest eine Gesamtübersicht der Berechnungen im Detail.)
Gut, jetzt muss man das Ganze noch ins Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital setzen um halbwegs Vergleichbarkeit zu schaffen. Aber du siehst, der Sparerpauschbetrag stört immens. Und die Steuer wirkt sich massiv auf die Rendite aus.
Alternative: Schublade Nr. 2 Gewerblichkeit
Die zweite Schublade im Steuerrecht, die in Frage kommt, ist die Schublade Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Sollten deine Dividenden u.ä. hier reingepackt werden, sehen die Spielregeln komplett anders aus.
Zum einen gilt der reguläre Steueranstoßtarif. Du bezahlst also entsprechend deines Gesamteinkommens im Jahr Steuern in Höhe deines Spitzensteuersatzes von 0 bis 47,475 % (inkl. Soli) Steuern. Das kann gut und schlecht sein. Je nachdem wieviel eben reinkommt.
Und dazu gibt es eine feine Steuerbegünstigung, die sich Teileinkünfteverfahren nennt (§ 3 Nr. 40 EStG, § 3c EStG). Gewinne aus Aktienverkäufen oder Dividenden aus Aktieninvests müssen nur zu 60% der Besteuerung unterworfen werden.
Gleichzeitig dürfen Kosten, wie Zinsen aus dem Kredithebel, von den Einnahmen abgezogen werden und zwar ebenfalls nur in Höhe von 60%. Der Fairness halber, weil ja auch die Einnahmen nur zu 60% besteuert werden. Solche Späße wie Sparerpauschbetrag und Kapitalertragsteuer gibt es bei der Gewerblichkeit hingegen aber nicht.
Das Beispiel von oben, würde dann unter der Annahme, dass du 70.000 an an anderen Einkünften (Lohn / Gewinn aus Gewerbe / Vermiettung) (hier sind wir grob im Spitzensteuersatz) hast zu folgenden Ertrag führen:
8.000 € Einnahmen abzgl 4.200 € Kosten abzgl Steuer 1.010,27 € (42% + Soli auf 2.280) = 2.789,73 €.
Aha, Schon besser 2,79% Rendite statt 1,95%.
(Hinweis: Ganz unten findest eine Gesamtübersicht der Berechnungen im Detail.)
Besteuerung von ETFs im gewerblichen Bereich einer Privatperson
Bei ETFs sieht das ganz hier nochmal etwas anders aus. Das Investmentsteuergesetz gibt hier nämlich eine Steuerfreistellung von 60% für Aktienfonds vor; § 20 Abs. 1 InvStG. Es bleiben also 40% zu versteuern. Gleichzeitig dürfen aber auch die Zinsen nur zu 40% abgezogen werden.
Die Rechnung sähe dann also so aus:
8.000 € Einnahmen abzgl 4.200 € Kosten abzgl Steuer 673,52 € (42% + Soli auf 1.520) = 3.126,48 € an Ertrag.
Yess, es geht also Bergauf. 3,13% Netto-Rendite statt 2,587%.
(Hinweis: Ganz unten findest eine Gesamtübersicht der Berechnungen im Detail.)
Auch hier würde sich die Auswirkung auf die Eigenkapitalrendite entsprechend verhalten.
Klar wird also schnell. Wenn Hebeln, dann im gewerblichen Bereich.
Das Problem: Die Steuer schert sich nicht darum, was wir gerne hätte.
Nun haben wir nur ein Problem.
Man kann sich nicht einfach aussuchen in welchem Bereich man versteuert. Zumindest nicht als 0815-Privatanleger. Die Einordnung richtet sich nämlich nach dem Gesetz. Und das Gesetz gibt bei Dividenden und Co für Privatpersonen eben grundsätzlich die Einkünfte aus Kapitalvermögen vor. Also den denkbar schlechtesten Fall.
Raus kommt man nur, wenn man sowieso schon ein Gewerbe als Einzelunternehmer betreibt. Dann hat man theoretisch die Möglichkeit die Wertpapiere dem gewerblichen Bereich zuzuordnen.
Aber lass mich dir aus eigener Erfahrung als ehemaliger Betriebsprüfer sagen: Wenn dem Finanzbeamten nicht ganz sauber und schlüssig vorgetragen wird, warum die Wertpapiere dem Betrieb wirklich dienen und ihn unterstützen sollten, wird er einen Weg finden, die dein Steuersparmodell kaputt zu machen. Und zwar einfach indem er die Wertpapiere den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnet. Und das wäre natürlich sehr, sehr unangenehm. Also für dich. Der Finanzbeamte freut sich über sein steuerliches Mehrergebnis, das er sich in seiner internen Statistik als Plus verbuchen darf.
Nun, welche praktikable Lösung gibt es für dieses Problem?
Eine Lösung: Investieren durch eine GmbH als einzige sinnvolle Variante für den Hebel.
Tatsächlich bleibt nur ein Weg wie man steuerlich sinnvoll Wertpapiere mit Krediten hebeln kann. Nämlich indem man eine GmbH, eine UG oder eine andere Körperschaft nutzt bei der alle Einkünfte kraft Gesetz als gewerblich gelten (§ 8 Abs. 2 KStG).
Dazu musst du zuerst einmal folgendes verstehen. Sogenannte juristische Personen wie GmbHs, Aktiengesellschaften und UGs spielen in einer ganz anderen Liga im Steuerrecht. Für sie sind die Regeln nochmal komplett modifiziert, da deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb ansonsten rein aufgrund der hohen Steuerausgaben schnell abgehängt würden.
Eine dieser Modifikationen ist, dass alles was eine GmbH an Ertrag einfährt, als gewerblicher Ertrag zählt.
Die zweite ist, dass die GmbH 15% Körperschaftssteuer plus Soli und dazu noch rund 14% Gewerbesteuer (abhängig nach Sitz der GmbH) als Flat-Tax zahlt. Also rund 30%. Egal wie hoch der Gewinn ist.
Sollte nun die 70% die übrig bleiben, die GmbH durch eine Gewinnausschüttung an Dich verlassen, musst du als Gesellschafter der GmbH nochmals Kapitalertragssteuer plus Soli zahlen (Wahlweise auch über das oben genannte Teileinkünfteverfahren mit persönlicher Steuer, wenn die Voraussetzungen gegeben sind…).
Man möchte damit die Durchleitung von Erträgen durch eine GmbH dem Gewerbe eines Einzelunternehmers gleichstellen. Man kommt dann nämlich, je nachdem, auf 45 % bis 55% Gesamtsteuerlast.
In der Praxis gibt es allerdings verschiedenste Wege, die Steuerlast dabei deutlich zu drücken. Darum soll es hier aber nicht gehen. Ich möchte dir vielmehr die Auswirkungen des Investments mit Hebel bei der GmbH zeigen.
Nehmen wir folgendes an. Du gibst auf irgendeine Weise einen Betrag X in die GmbH und dazu leiht sich die GmbH wieder 100.000 um zu investieren. Zinsen fallen wieder in Höhe von 4,2% an. Was passiert jetzt?
Wir unterscheiden drei Fälle.
Die Besteuerung von Dividenden aus Einzelaktien in der GmbH
Fall 1: 8% Dividende aus Aktien
Du erhälst eine Dividende aus einem Einzel-Aktieninvest. Die Folge: Dividenden sind im Normalfall komplett den 30% an Steuern zu unterwerfen. (Außer dir gehören mehr als 10 % der AG in die du investierst. Aber wenn dir mehr als 10% von z.B. Daimler gehören, verbringst du deine Zeit nicht hier auf diesem Blog. Da macht das jemand anderes für dich. Falls doch, melde dich gern bei mir. Ich hätte dich gern als Mandant).
Gleichzeitig sind die Zinsen des Kredits voll abzugsfähig.
Also aufs Beispiel gesehen:
8.000 € abzgl 4.200 = 3.800 abzgl 30% Steuern = 2.660 €
2,66% Netto-Rendite beim Aktieninvest mit Hebel. Das ist in Ordnung.
Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Einzelaktien in der GmbH
Fall 2: 8% Gewinn aus Aktienverkauf
Zweite Variante: Du gehst den Weg des „Value“-Invests (Glaube das heißt so, korrigier mich gern). Du erwirtschaftest den Gewinn rein aus der Wertsteigerung der Aktie. Und dann realisierst du durch einen Verkauf.
Hier hat das Körperschaftsteuergesetz ein Goodie für dich. Der Gewinn wird komplett steuerfrei gestellt. Gleichzeitig tut man so, als ob 5% des Gewinns Betriebsausgaben wären, die nicht abgezogen werden dürfen. Also versteuern musst Du ganz praktisch nur 5% des realisierten Wertzuwaches. Wermutstropfen: Du darfst die Zinsen nicht abziehen bei der Steuerberechnung.
Das ganze sieht dann so aus:
8.000 € abzgl. 4.200 Zins abzgl. 30% auf 5% von 8.000 € (120€) = 3.680 €
Ja, das lob ich mir. 3,680 % Rendite nur indem man Aktien verkauft, statt Dividenden zu kassieren.
(Hinweis: Ganz unten findest eine Gesamtübersicht der Berechnungen im Detail.)
Die Besteuerung von ETFs in der GmbH
Fall 3: 8% Ertrags aus der Investition in einen ETF (Dividende oder Verkauf)
So und dann noch der spannende Fall für alle unter uns die nicht so gern einen Münzwurf entscheiden lassen, ob sie Geld verdienen.
Die Frage ist: Wie werden ETFs in der GmbH versteuert?
Bei Aktien-Fonds sieht das Investmentsteuergesetz hier eine Steuerfreistellung von sogar 80% vor (§ 20 Abs. 1 Satz 2 InvStG).
Halleluja! Nur 20% müssen also besteuert werden.
Sehr, sehr schön.
Das Tolle dabei ist: die 80% Freiheit gelten sowohl für Dividenden, als auch für einem realisierten Kursgewinnen.
Wiederum dürfen die Zinsen dann auch nur zu 20% abgezogen werden (§ 21 InvStG). Der Fairness halber.
(Und wir lassen die thesaurierenden Teufels-Fonds weg. Die möchte dein Steuerberater eh nicht buchen.)
Also wir rechnen nochmal durch.
8.000 € abzgl. 4.200 € abzgl. 30%Steuer x 20% aus 8.000 abzgl. 4.200 € (228 €)= 3.572 €
Hm, gut, gut. 3,572% als Rendite. Damit wären wir bei der steuerlich maximal günstigsten Variante angekommen.
Wenn Hebeln, dann also in der GmbH, kann man wohl feststellen.
Hier nochmal der Gesamtvergleich der Steuerberechnungen:
PV, Aktien | PV, ETF | BV Aktien | BV, ETF | GmbH: Aktien, Streubesitz-Dividende | GmbH: Aktien, Veräußerungsgewinn | GmbH: ETF | |
Ertrag | 8.000,00 | 8.000,00 | 8.000,00 | 8.000,00 | 8.000,00 | 8.000,00 | 8.000,00 |
Steuerfreistellung | 0% | 30% | 40% | 60% | 0% | 95% | 80% |
Zu versteuernde Einnahmen | 8.000,00 | 5.600,00 | 4.800,00 | 3.200,00 | 8.000,00 | 400,00 | 1.600,00 |
Sparerpauschbetrag / Ausgaben | 1.000,00 | 1.000,00 | 2.520,00 | 1.680,00 | 4.200,00 | – | 840,00 |
Einkünfte | 7.000,00 | 4.600,00 | 2.280,00 | 1.520,00 | 3.800,00 | 400,00 | 760,00 |
Kapitalertragsteuer + Soli bzw. Steuertarif | 26,375% | 26,375% | 44,310% | 44,310% | 30,000% | 30,000% | 30,000% |
Steuerlast | 1.846,25 | 1.213,25 | 1.010,27 | 673,51 | 1.140,00 | 120,00 | 228,00 |
Brutto-Ertrag | 8.000,00 | 8.000,00 | 8.000,00 | 8.000,00 | 8.000,00 | 8.000,00 | 8.000,00 |
Zinsen | 4.200,00 | 4.200,00 | 4.200,00 | 4.200,00 | 4.200,00 | 4.200,00 | 4.200,00 |
Steuern | 1.846,25 | 1.213,25 | 1.010,27 | 673,51 | 1.140,00 | 120,00 | 228,00 |
Netto-Ertrag | 1.953,75 | 2.586,75 | 2.789,73 | 3.126,49 | 2.660,00 | 3.680,00 | 3.572,00 |
Rendite auf 100.000 Invest | 1,95% | 2,59% | 2,79% | 3,13% | 2,66% | 3,68% | 3,57% |
Probleme der GmbH
Nun gibt es aber einige Probleme, die ich euch nicht verschweigen will mit der GmbH.
Problem Nr. 1: Kosten
Jede GmbH bringt einen bunten Strauß an Kosten mit sich, die man nur sehr schwer eindämmen kann. Das wären zum einen die Steuerberaterkosten und Buchführungskosten, da die GmbH zwingend bilanzieren und ihren Jahresabschluss beim Handelsregister einreichen muss. Dann IHK Beiträge, Offenlegungsgebühren, Notarkosten für Gründung und bei Änderungen und was sonst noch so anfällt. Da wären wir schnell bei 2.000 € bis 8.000 € Je nach Umfang der Transaktionen in der GmbH.
Problem Nr. 2: Gefangene Verluste
Die GmbH ist eine harte Hülle. Und am schwersten kriegt man Verluste aus dieser harten Nussschale heraus. Wenn es also schlecht läuft, ist nicht nur dein Geld hinüber, im Zweifel kannst du mit den Verlusten auch gar nichts anfangen. Es gibt also keine Steuer über andere Wege zurück. Meistens. Und wenn du den Beitrag von Gerd Kommer gelesen hast (siehe oben), dann weißt du, dass das mit dem Hebeln haarig werden könnte.
Problem Nr. 3 Komplexität
Und dann, du wirst es schon gemerkt haben, GmbHs, wie auch alle juristischen Person sind rechtlich recht komplex. Ohne selbst vom Fach zu sein, wird es dir schwer fallen den besten Gestaltungsweg zu finden um das maximale herauszuholen.
Das heißt du brauchst guten Rat.
Und guter Rat ist teuer.
Denn schließlich willst du dein Geld ja irgendwann wieder aus der GmbH herausholen. Und dabei sollte der Fiskus nicht mit dem großen Löffel das Rahm direkt abschöpfen. Außerdem wirst du wenig Lust auf horrende Steuernachzahlungen bei einer Betriebsprüfung und im schlimmsten Fall Kontakt mit den Wirtschaftskriminalisten des LKA haben.
Diese drei Probleme machen die Investitionsarbeit über eine GmbH für die meisten Anleger recht unattraktiv. Oder besser gesagt, erst ab einem gewissen Umfang wird die GmbH als Investmentvehikel attraktiv. Dann allerdings sehr attraktiv, wenn du den richtigen Plan verfolgst.
Ich würde eine Grenze grob bei einem Portfoliowert von 100.000 € sehen. Ab da wird es zunehmend interessanter über eine GmbH zu investieren.
Wenn du fuchsig bist, vielleicht schon früher. Und besonders wenn du sowieso ein Unternehmer bist. Aber auch dann braucht es eine sehr gute Steuerstrategie und gute Beratung um Aktieninvestments steuerlich optimal in dein Unternehmen einzubinden.
Nun aber zurück zum Hebel von Aktieninvestments:
Fazit: Steuerlich lohnt es sich im Privatbereich schlicht nicht. Und beim Gewerbe solltest du das entsprechende Kleingeld und das richtige Know-How bzw. den richtigen Berater mitbringen.