Die Regeln zur AfA sind ein fester Bestandteil der Berechnung des Ertrags bei allen Einkunftsarten.
§ 7 EStG regelt, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes auf die Nutzungsdauer verteilt werden müssen, wenn das Wirtschaftsgut voraussichtlich länger als ein Jahr im Betrieb genutzt werden wird.
Die Folge davon ist ein anteiliger Abzug an Betriebsausgaben bzw Werbungskosten pro Jahr statt einem großen Ausgabeposten im Jahr der Anschaffung.
Was gibt es jetzt aber für Möglichkeiten Wirtschaftsgüter abzuschreiben?