Startseite Einkommensteuer Block A Aufgabe zur EÜR: Beteiligung, Kfz-Nutzung, Privatentnahme

Aufgabe zur EÜR: Beteiligung, Kfz-Nutzung, Privatentnahme

von StB Eric Preusche LL.B.

Sachverhalt:

Der Rechtsanwalt Rudi (R) führt eine Kleinkanzlei in Donaueschingen. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 III EStG. Sein Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Umsatzsteuerlich ist er verpflichtet monatliche Voranmeldungen abzugeben und hat nach § 20 UStG die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gewählt. Das Finanzamt hat ein Sepa-Lastschriftmandat für den Einzug der Umsatzsteuer erhalten und zieht pünktlich zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuer ein. R hat alle erforderlichen gesetzlichen Formvorschriften erfüllt.

In 2018 hatte R unstreitig 420.000 € Betriebseinnahmen und 110.000€ Betriebsausgaben. Folgende Vorfälle wurden noch nicht beurteilt und berücksichtigt:

  1. Mandat S

    Am 18.10.18 hat R für seinen Mandanten S eine Klage aufgund der 2017 eingeführten Zweitstudiengebühren eingereicht. Für die Klageeinreichung wurden 150,-€ Gerichtskosten fällig, die R verauslagte und der Landesoberkasse am 01.11.2018 überwiesen hat. Am 05.11.2018 stellt R die Rechnung in Gesamthöhe von 1.500€ zzgl 256,50€ USt an S. Auf der Rechnung sind die Gerichtskosten separat ausgewiesen und im Zahlungsbetrag beinhaltet. S begleicht die Rechnung zum 15.11.2018.

  2. Beteiligung an der Legal Tech GmbH

    R hat im Jahr 2003 bereits die Zeichen der Zeit erkannt und sich mit 30% bei der Gründung (Anschaffungskosten 30.000€) an der Legal Tech GmbH beteiligt. Die GmbH arbeitet an Big Data Lösungen für Rechtsrecherche und Consultancy Bots. R hält die Beteiligung im Betriebsvermögen. Zum 25.08.18 bekommt er ein Angebot, das er nicht ausschlagen kann und veräußert die Beteiligung für 280.000€. Das Geld geht am 01.09.2018 auf dem Geschäftskonto ein. Bisher wurde auch regelmäßige eine Gewinnbeteiligung an R ausgeschüttet. Für 2018 erfolgte aber bis zur Veräußerung keine Ausschüttung.

  3. BMW Z4

    R hat zum 20.12.2017 einen gebrauchten BMW Cabrio Z4 für 45.000 inkl. USt angeschafft. Der Bruttolistenpreis liegt bei 59.000€. Aus Interesse lässt R den BMW über Autoscout24 kostenlos im Dezember bewerten. Der Durchschnittsverkaufspreis für das Auto beträgt da noch 42.000€. R führt kein Fahrtenbuch, nutzt das Auto aber fast ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und Kanzlei und geschäftlichen Besuchen von Mandanten. Seine Kanzlei ist 8 km von seiner Wohnung entfernt und R hat in 2018 an 180 Tagen gearbeitet. Der PKW hat eine gewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren.

  4. Jahresurlaub an der Adria

    Vom 15.07.-22.07.18 war R in seinem Jahresurlaub an der Adria mit seiner Frau F. Die beiden sind mit dem BMW Cabrio von R unterwegs gewesen. R hat Hotelkosten, Restaurantbesuche und sonstige Ausgaben in Gesamthöhe von 3.200€ in dieser Woche mit seiner geschäftlichen EC-Karte vom Betriebskonto bezahlt. R geht davon aus, dass ein Erholungsurlaub im Jahr zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben zählt.

  5. Mittagessen zur Mandatsakquise

    Für die Kundenakquise geht R mit den Prokuristen größererer Unternehmen aus der Gegend regelmäßig einmal im Monat essen. Selbstverständlich trägt R die Kosten. Aufgrund dieser Betreuung haben sich in 2018 mehrere Mandante ergeben. In 2018 ergaben sich so Ausgaben von 6.300€ zzgl. 1.197€ USt.

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Beurteilen Sie die einzelnen Vorfälle ertragsteuerrechtlich und stellen Sie den Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit für R in 2018 fest.

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