Sachverhalt:
Der in Villingen-Schwenningen wohnhafte
arbeitslose Kollege K erbt unerwartet und kauft sich von dem Geld ein
Einfamilienhaus (EFH). Übergang von Nutzen und Lasten ist der
01.03.2018. Im notariellen Vertrag wird ein Kaufpreis von 300.000€
festgeschrieben. Davon entfallen laut Vertrag 50.000€ auf Grund und
Boden (GuB) und 250.000€ auf das Gebäude.
Das EFH wurde 2005 erbaut und hat zwei
Stockwerke mit je 120 qm Wohnfläche. K zieht selbst in das
Obergeschoss (OG) ein und sucht für das Erdgeschoss (EG) einen
Mieter.
Für die Grundbucheintragung zahlt er
2.000€. Der Notar kostet ihn 2.000€ zzgl 380€ USt. Das Gebäude
hatte ihm ein Immobilienmakler vermittelt der ihm eine horrende
Rechnung von 9.000€ zzgl. 1.710€ USt stellt. Zähneknirschend
bezahlt er diese auch in 2018.
Im Obergeschoss lässt er einen Parkettboden für 3.000€ verlegen. Er bezahlt die Rechnung am 01.05.2018.
Zunächst findet er keinen Mieter, da
das Haus recht schäbig aussieht. Kurzerhand lässt er die Fassade
und einen Teil vom Dach erneuern. Darüber geht ihm eine Rechnung am
15.06.2018 über 30.000€ zzgl. 5.700€ USt zu, die er direkt
bezahlt.
Nachdem er zudem in das Erdgeschoss
eine neue Einbauküche (EBK) einbauen lässt, findet er auch einen
Mieter ab dem 01.07.2018. Die Einbauküche wird am 10.05.2018
geliefert und eingebaut und kostet ihn 10.000€ zzgl 1.190 € USt.
Der neue Mieter zahlt ab Juli pünktlich
seine Miete von 1.000€ zzgl 150€ Nebenkosten (NK) immer zum
dritten des Monats.
Zudem überweist der Mieter dem K eine
Kaution iHv. 2.000€ am 28.07.2018.
Für das gesamte Gebäude sind in 2018 sonstige Kosten iHv. 2.000€ angefallen.
In welcher Höhe erzielt K welche Einkünfte in 2018, soweit aus dem Sachverhalt ersichtlich?