Voraussetzung Nr. 3 : Leistungsort im Inland

Der Ort der Leistung muss im Inland erfolgen.
Inland ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit wenigen Ausnahmen, die in § 1 Abs. 2 definiert sind.

Zur Abgrenzung zwischen Inland, Ausland, Gemeinschaftsgebiet und Drittland folgen kurze Begriffsdefinitionen:

  • Ausland,§ 1 Abs. 2 S. 2:
    Ausland ist all das, was nicht Inland ist.
  • Gemeinschaftsgebiet, § 1 Abs. 2a:
    Das Gemeinschaftsgebiet umfasst die Mitgliedsstaaten der EU einschließlich dem Inland.
    Bei „übrigem  Gemeinschaftsgebiet“ spricht man von dem Gemeinschaftsgebiet, außer dem Inland.
  • Drittland, § 1 Abs. 2a S. 3:
    Drittland ist alles andere, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist.

Beispiel:
Frankreich ist Ausland und zugleich übriges Gemeinschaftsgebiet.
Die Schweiz ist Ausland und Drittland zugleich, da es nicht Mitgliedsstaat der EU ist.

 

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