Der Ort der Leistung muss im Inland erfolgen.
Inland ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit wenigen Ausnahmen, die in § 1 Abs. 2 definiert sind.
Zur Abgrenzung zwischen Inland, Ausland, Gemeinschaftsgebiet und Drittland folgen kurze Begriffsdefinitionen:
- Ausland,§ 1 Abs. 2 S. 2:
Ausland ist all das, was nicht Inland ist. - Gemeinschaftsgebiet, § 1 Abs. 2a:
Das Gemeinschaftsgebiet umfasst die Mitgliedsstaaten der EU einschließlich dem Inland.
Bei „übrigem Gemeinschaftsgebiet“ spricht man von dem Gemeinschaftsgebiet, außer dem Inland. - Drittland, § 1 Abs. 2a S. 3:
Drittland ist alles andere, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist.
Beispiel:
Frankreich ist Ausland und zugleich übriges Gemeinschaftsgebiet.
Die Schweiz ist Ausland und Drittland zugleich, da es nicht Mitgliedsstaat der EU ist.