Die Steuerentstehung in der Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer ist zwischen der Soll- und der Istbesteuerung zu unterscheiden.

Die Sollbesteuerung:
Bei der Sollbesteuerung wird die Umsatzsteuer gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 a i.V.m. § 16 Abs. 1 UStG nach vereinbarten Entgelten berechnet. Die Ausführung der Leistung ist also grundsätzlich maßgebend.
Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde.

Die Istbesteuerung:
Bei der Istbesteuerung wird die Umsatzsteuer gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 b i.V.m. § 20 UStG nach vereinnahmten Entgelten berechnet.
Maßgebend ist hierbei der Zahlungseingang. …

Weiterlesen →

Die nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

In einigen Fällen ändert sich nachträglich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, sodass die darauf entfallende Umsatzsteuer bzw. die Vorsteuer berichtigt werden muss.

Was mindert das Entgelt alles?
Skonti, Rabatte mindern z.B. das Entgelt.
Bei der (Teil-) Rückzahlung des Entgelts aufgrund von Mängel.
Die Rückgabe des Liefergegenstandes mindert ebenso das Entgelt (Genaueres hier: Rückgabe und Rücklieferung) gem. § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG.
Wird ein Steuerbetrag nach § 14c Abs. 1 UStG berichtigt, ist § 17 ebenso anzuwenden.
Die Rücknahme des Leerguts und Rückzahlung….

Weiterlesen →

Die Bemessungsgrundlage in der Umsatzsteuer

Lieferungen und Leistungen werden gemäß § 10 UStG nach dem Entgelt bemessen.

Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer erhält oder erhalten soll.

Was kann „alles“ Entgelt sein?

Entgelt kann neben der reinen Geldzahlung auch die Übernahme von Schulden sein.
Die an den Unternehmer freiwillig gezahlten Trinkgelder…

Weiterlesen →

Voraussetzung Nr. 1: Lieferung oder sonstige Leistung (2) – Die sonstige Leistung

Sonstige Leistungen sind ganz einfach gesagt alle Leistungen, die keine Lieferungen sind.
Sie können in einer Handlung (Dienstleistung, z.B. Reinigungsleistung), in einer Duldung (z.B. Vermietungsleistung) oder einer Unterlassung (Verzichtsleistung, z.B. Wettbewerbsverzicht) bestehen.

Zunächst kommt dir die Eingruppierung einer Leistung als Lieferung oder als sonstige Leistung bestimmt recht leicht vor, allerdings …

Weiterlesen →

Voraussetzung Nr. 1: Lieferung oder sonstige Leistung (1) – Die Lieferung

Nach § 3 Abs. 1 UStG wird bei einer Lieferung an einem Gegenstand die Verfügungsmacht verschafft.

Ein Gegenstand bedeutet, es muss eine körperliche Sache sein, dazu zählen ganz offensichtliche Dinge wie ein Auto, aber auch z.B. Gas.

„Verschaffung“ von Verfügungsmacht ist etwas aktives, das heißt, der Leistende braucht einen Leistungswillen. Beim Diebstahl z.B. mangelt …

Weiterlesen →