Im Einkommensteuerrecht müssen wir uns immer wieder klar machen an welcher Stelle wir gerade stehen. Zuerst werden die Einkünfte an sich ermittelt. Je nachdem um welche Einkünfte (Gewerbebetrieb, nichtselbstständige Arbeit, …) es sich handelt, ziehen wir bereits Betriebsausgaben oder Werbungskosten …
Lösung:Z erzielt Einkünfte nach § 18 EStG. Aufgrund der Aufgabe entsteht ein Gewinn gemäß §§18 III, 16 II, III 1 EStG. Für die Ermittlung des Aufgabegewinns muss Z zur Bilanzierung übergehen (R 4.5 VI EStR). Der dabei ermittelte Übergangsgewinn darf …
Sachverhalt:Der Zahnarzt Z ist am 17.01.2018 60 Jahre alt geworden und hat keine Lust mehr. Er gibt seine Zahnarztpraxis zum 31.08.2018 auf. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er unstrittig 180.000€ an laufenden Betriebseinnahmen und 75.000€ an laufenden Betriebsausgaben. Er ermittelte …
Lösung:1. Die Umsatzsteuernachzahlung stellt eine Betriebsausgabe (§ 4 IV EStG) dar, die im Zeitpunkt des Abflusses nach § 11 II 1 EStG zu berücksichtigen ist.BA: -4.800€2. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe iSd § 11 II 2 EStG. Sie …
Aufgabe zur EÜR: Ermittlung des laufenden Gewinns – Fräsmaschinen Ben
Sachverhalt: B betreibt im Nebengewerbe ein kleine Fräserei in der der Garage. Er ermittelt zulässigerweise seinen Gewinn nach § 4 III EStG. B ist zu monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet und ermittelt die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten. Bisher hatte B im Jahr …
Lösung zur Aufgabe EÜR: Beteiligung, Kfz-Nutzung, Privatentnahme
Lösung:Mandat S:Nach § 4 III 1 EStG ermittelt sich der Gewinn beim Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach den Betriebseinnahmen (BE) abzüglich der Betriebsausgaben (BA) iSd § 4 IV EStG. Dabei scheiden nach § 4 III 2 allerdings BA und BE aus, die im …
Sachverhalt:Der Rechtsanwalt Rudi (R) führt eine Kleinkanzlei in Donaueschingen. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 III EStG. Sein Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Umsatzsteuerlich ist er verpflichtet monatliche Voranmeldungen abzugeben und hat nach § 20 UStG die Besteuerung nach vereinnahmten …