Beim Steuern sparen kommt es nicht nur darauf an die großen Hebel in Gang zu setzen. Auch die kleinen Kniffe bringen über die Jahre hinweg eine enorme Menge an Mehrvermögen.
Ich habe Ihnen im folgenden drei unbekannte Möglichkeiten zusammengestellt, wie sie über die richtige Klauseln im Geschäftsführervertrag jedes Jahr einige Hundert Euro sparen.
- Erholungsbeihilfe
Die GmbH bezahlt Ihnen 156 Euro als Urlaubszuschuss + 104 Euro für Ihren Ehepartner sowie 52 Euro für jedes Kind. Das Geld wird mit der Bedingung ausbezahlt, dass Sie es für Ihre Erholung im Urlaub nutzen. Die GmbH versteuert diese Erholungsbeihilfe pauschal mit 25 %.
Steuerersparnis im besten Fall:
Auszahlung von 364 Euro (verheiratet, 2 Kinder) + 91 Euro Pauschalsteuer = 455 Euro Betriebsausgaben für die GmbH.
Im Vergleich dazu hätte ein zusätzliches Bruttogehalt von 455 Euro 191,10 Euro an Einkommensteuer ausgelöst (Grenzsteuersatz 42 %).
Ergebnis: Jährliche Steuerersparnis von 100,10 Euro (191,10 Euro abzgl. 91 Euro).
- VMA-Auszahlung
Die GmbH erstattet das doppelte der gesetzlichen Verpflegungspauschale für jeden Tag, an dem der Geschäftsführer geschäftlich auswärts tätig war – das heißt mehr als acht Stunden außerhalb der eigenen Wohnung und des Betriebs.
Gesetzlich zugelassen als Werbungskosten sind derzeit 14 Euro pro Tag. Macht also 28 Euro täglich. Die zusätzlichen 14 Euro davon muss die GmbH pauschal mit 25 % besteuern, wenn sie sie erstatten will. (Die ersten 14 Euro sind immer steuerfrei.)
Das lohnt sich besonders für Vielreisende oder Unternehmer mit einer großen Anzahl an Außenterminen bei Kunden.
Steuerersparnis im besten Fall:
Auswärtszeiten 200 Tage im Jahr x 14 Euro = Verpflegungserstattung 2.800 Euro + Pauschalsteuer = 700 Euro ergibt 3.500 Euro Betriebsausgabe der GmbH
Im Vergleich dazu hätte ein zusätzliches Bruttogehalt von 3.500 Euro 1.470 Euro an Einkommensteuer ausgelöst (Grenzsteuersatz 42 %).
Ergebnis: Jährliche Steuerersparnis von 770 Euro (1.470 Euro abzgl. 700 Euro).
- 50 € – Gutschein für Lebensmittel
Der Klassiker unter den Lohnzugaben ist Ihnen wahrscheinlich bekannt. Ein 50 Euro Tankgutschein kann monatlich steuerfrei zum Lohn dazugegeben werden. Etwas unbekannter ist aber, dass diese Vorschrift auch für andere Sachzuwendungen gilt.
Für gewöhnlich hat man als Unternehmer bereits einen PKW im Betrieb. Ein Tankgutschein privat bringt einem dann wenig. Aber wie wäre eine Einkaufsgutschein für Edeka, Lidl oder Aldi?
Steuerersparnis im besten Fall:
12 Monate x 50 Euro = 600 Euro steuerfrei
Im Vergleich dazu hätte ein zusätzliches Bruttogehalt von 600 Euro 252 Euro an Einkommensteuer ausgelöst (Grenzsteuersatz 42 %).
Ergebnis: Jährliche Steuerersparnis von 252 Euro
In Summe bringen Ihnen diese drei Klausel bis zu 1.120 Euro pro Jahr mehr in der Tasche. Das sind gute 11.200 Euro über die nächsten 10 Jahre.
Warum sollte man diese Blumen am Wegesrand nicht pflücken?
Wenn Sie ein Beispiel der Klauseln im Vertrag wollen, einfach kurz mit „Ja, gern.“ kommentieren und ich sende Ihnen eine Vorlage per DM.
