Genau wie die Sonderausgaben sind außergewöhnliche Belastungen zunächst einmal Kosten der Lebensführung. Kosten der Lebensführung stehen in keinem direkten Zusammenhang mit unseren Einkunftsarten und dürfen sich vom Grundsatz her nicht auf die Einkommensteuer auswirken. Diesen Grundsatz der Trennung zwischen dem …
StB Eric Preusche LL.B.
StB Eric Preusche LL.B.
Steuerberater & Wirtschaftsjurist LL.B. | Dozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg | Geschäftsführer der Preusche Steuerberatungsgesellschaft mbH
Die Sonderausgaben – Ein Sammelbecken für politische und verfassungsrechtliche Ausgestaltung?
Im Einkommensteuerrecht müssen wir uns immer wieder klar machen an welcher Stelle wir gerade stehen. Zuerst werden die Einkünfte an sich ermittelt. Je nachdem um welche Einkünfte (Gewerbebetrieb, nichtselbstständige Arbeit, …) es sich handelt, ziehen wir bereits Betriebsausgaben oder Werbungskosten …
Lösung:Z erzielt Einkünfte nach § 18 EStG. Aufgrund der Aufgabe entsteht ein Gewinn gemäß §§18 III, 16 II, III 1 EStG. Für die Ermittlung des Aufgabegewinns muss Z zur Bilanzierung übergehen (R 4.5 VI EStR). Der dabei ermittelte Übergangsgewinn darf …
Sachverhalt:Der Zahnarzt Z ist am 17.01.2018 60 Jahre alt geworden und hat keine Lust mehr. Er gibt seine Zahnarztpraxis zum 31.08.2018 auf. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er unstrittig 180.000€ an laufenden Betriebseinnahmen und 75.000€ an laufenden Betriebsausgaben. Er ermittelte …
Lösung:1. Die Umsatzsteuernachzahlung stellt eine Betriebsausgabe (§ 4 IV EStG) dar, die im Zeitpunkt des Abflusses nach § 11 II 1 EStG zu berücksichtigen ist.BA: -4.800€2. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe iSd § 11 II 2 EStG. Sie …
Aufgabe zur EÜR: Ermittlung des laufenden Gewinns – Fräsmaschinen Ben
Sachverhalt: B betreibt im Nebengewerbe ein kleine Fräserei in der der Garage. Er ermittelt zulässigerweise seinen Gewinn nach § 4 III EStG. B ist zu monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet und ermittelt die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten. Bisher hatte B im Jahr …
Lösung zur Aufgabe EÜR: Beteiligung, Kfz-Nutzung, Privatentnahme
Lösung:Mandat S:Nach § 4 III 1 EStG ermittelt sich der Gewinn beim Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach den Betriebseinnahmen (BE) abzüglich der Betriebsausgaben (BA) iSd § 4 IV EStG. Dabei scheiden nach § 4 III 2 allerdings BA und BE aus, die im …