Holdings werden als Must-Have für Unternehmer angepriesen.
Sie sind aber nur für einen Bruchteil der Unternehmer sinnvoll.
Für die anderen ist die Holding nur ein teures Spielzeug.
Trotzdem höre ich immer wieder von Mandanten, dass ihnen die Holding-GmbH „bei der Höhe Ihrer Umsätze“ definitiv empfohlen wird. Wer das empfiehlt, ist meistens der Steuerberater, der die Holding auch für den Mandanten gründen würde.
Bevor man eine Holding errichtet, gibt es drei Schritte zu prüfen, anhand derer du schnell herausfindest, ob eine Holding für dich überhaupt sinnvoll ist. Diese drei Schritte betrachten wir gleich im Detail. Zuvor möchte ich dir aber gern noch eine mögliche Erklärung geben, warum man so selten gesagt bekommt, dass man keine Holding braucht.
Holdings gibt es in verschiedenen Ausführungen. Die gängigsten sind die Holding-GmbH oder die Familienstiftung als Holding.
Beide Rechtsformen stehen unabhängig vom Betrieb, den man meist als GmbH betreibt. Die Holding ist dann Eigentümerin der operativen GmbH.
Weil die Holding aber eine rechtlich eigenständige Person ist, hat sie auch eigene Pflichten. Im Standardfall sind das unter anderem die Pflicht zur Erstellung einer Buchführung, einer Bilanz und jährlichen Steuererklärungen. Bei der Familienstiftung steht zumindest die Pflicht zur Steuererklärungserstellung und zur Erstellung der Jahresrechnung.
Zufälligerweise sind das nun ganz praktisch hervorragende Einnahmequellen für jeden Steuerberater. Denn diese Pflichten müssen jährlich erfüllt werden und das kann der Unternehmer normalerweise nicht allein.
Daraus resultiert also ein beständiges, jährlich wiederkehrendes Honorar von 1.500 bis 4.000 Euro netto.
Oft ist der Arbeitsaufwand, der hierfür beim Berater anfällt, überschaubar, denn die meisten Holdings machen nur genau das, was sie sollen, nämlich Anteile halten. Das bedeutet, man muss recht wenig buchen und die Erklärungen sind leicht auszufüllen.
Die Vergütungsverordnung der Steuerberater gibt aber vor, dass nach dem Wert und der Verantwortung abgerechnet wird, nicht nach dem Stundenaufwand. Das führt dann zu Recht attraktiven Honoraren.
Gerade Steuergestaltungsberater, die man im Netz findet, haben oft auch ein Interesse daran im Anschluss einer Umstrukturierung die laufende Steuerberatung der neuen Struktur zu übernehmen.
Und damit haben sie einen tatsächlichen Interessenskonflikt und sagen oft auch etwas eigennützig zum Mandanten: „eine Holding würde bei Ihnen auf jeden Fall Sinn machen.“
Ich habe es sogar schon erlebt, dass einem Mandanten, dem ich nahe gelegt habe seine Struktur zu verschlanken, ihm von dessen Steuerberater von der Auflösung seiner Holding-GmbH abgeraten wurde. Die Begründung war, „dass man sie ja immer mal wieder brauchen kann“. Nur war die Holding leider komplett nutzlos im Falle dieses Unternehmers.
Im Folgenden möchte ich dir nun eine Checkliste an die Hand geben, mit der du schnell herausfindest, ob eine Holding dir wirklich Steuern spart und in deinem Fall Sinn macht.
Frage Nr. 1:
Hältst du genug Anteile, um alle Steuervorteile der Holding nutzen zu können?
Wer aus einer GmbH in den Privatbereich Gelder ausschüttet, bezahlt darauf grundsätzlich 26,375 % an Kapitalertragsteuer. Auf Ausschüttung an eine Holding-GmbH fallen nur ca. 1,5 % an Steuern an. Bei einer Stiftungsholding sind es sogar nur 0,791 %. Beides gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass die Holding mindestens 15 % (GmbH) bzw. 10 % (Stiftung) der Anteile der operativen GmbH hält. Liegt man unter diesen Grenzen, muss die Holding die Gewinne zusätzlich nochmal mit rund 30 % bzw. 15,825 % besteuern. So eine Zusatzbelastung ruiniert dann die Rentabilität.
Frage dich also als Erstes, ob du genügend Anteile hältst, um diese Vorteile genießen zu können. Wenn ja, dann geht es weiter zum nächsten Schritt.
Frage Nr. 2:
Sind deine Gewinne im operativen Unternehmen hoch genug oder ist es realistisch, dass du das Unternehmen in absehbarer Zeit für eine anständige Summe verkaufen kannst?
Eine Holding hat drei bzw. fünf primäre Vorteile.
- Die Holding schützt das Vermögen vor der Haftung des laufenden Geschäfts.
- Ein späterer Unternehmensverkauf wird nur mit 1,5 % bzw. 0,791 % belastet.
- Gewinnausschüttungen an die Holding werden ebenfalls nur sehr niedrig mit 1,5 % bzw. 0,791 % besteuert.
- Über eine Stiftung bündelt man sein Vermögen und schützt es so vor der eigenen Familie.
- Über eine Familienstiftung kann man gegebenenfalls minderjährigen Kindern Geld zuwenden, um deren Grundfreibeträge auszunutzen und weniger Steuern zu bezahlen.
Mindestens einer dieser fünf Punkte muss sehr wichtig für dich sein. Bringt dir keiner was, dann solltest du die Idee der Holding verwerfen.
Rein finanziell gesehen, macht eine Holding nur Sinn, wenn du entweder ein Unternehmen aufbaust, das in den nächsten 10 bis 20 Jahren für mehr als eine Millionen Euro verkauft werden kann. Dann spart dir die Holding mindestens 240.000 Euro an Steuern. Oder wenn jedes Jahr ein Gewinn im Unternehmen von über 50.000 Euro verbleibt, der ausgeschüttet wird und vor der Haftung des operativen Unternehmens geschützt werden soll. Dann spart die Holding jährlich auch über 12.000 Euro. Bei der Familienstiftung kannst du diesen Gewinn auch an deine Kinder weiterleiten, fast ohne dass Steuern auf die Ausschüttung anfallen.
Die erzielbare Steuerersparnis muss die Kosten deutlich aufwiegen. Das heißt, ist der realistisch erzielbare Verkaufsgewinn oder der laufende Gewinn zu niedrig, dann ist der Sinn der Holding fraglich.
Der einzige Grund, der dann noch für eine Holding spricht, ist wohl ein großes Risiko im Betrieb oder in der Familie, vor dem man sein Vermögen schützen möchte.
Gibt es aber kein Haftungsrisiko, kann man sein Unternehmen niemals verkaufen und macht auch keine Stiftung Sinn, dann kann man genauso gut auch die Holding weglassen. Schließlich spricht dann im Normalfall nichts dagegen sein Geld einfach in der operativen GmbH zu investieren und dort Vermögen aufzubauen.
In allen Fällen sollte der Nutzen die Kosten der Holding deutlich überwiegen.
Die Holding kostet dich pro Jahr mindestens 2.000 Euro an Struktur und Verwaltung. Dazu wird die Errichtung unter Umständen einmalig 10.000 Euro bis 20.000 Euro kostet. Diese Investition muss sich rechnen.
Frage Nr. 3:
Was hast du mit den Gewinnen vor?
Gewinne in einer Holding-GmbH oder Stiftungsholding können nicht für privaten Konsum ausgegeben werden, ohne dass zusätzliche Steuern anfallen. Wenn du den Gewinn dafür nutzen willst
- schöne Reisen zu machen
- dein Privathaus zu sanieren oder
- ein Wohnmobil zu kaufen
dann wirst du mit einer Holding wahrscheinlich nicht glücklich.
Stattdessen bringt sie nur etwas, wenn die Gewinne langfristig in den eigenen Vermögensaufbau investiert werden sollen – und zwar über den Betrieb. Das kann zum Beispiel in Wertpapiere geschehen oder in Immobilien. In allen Fällen sollte das Geld aber zum Arbeiten geschickt werden.
Die Holding ist also keine Patentlösung. Stattdessen muss man gut abwägen.
Ich hoffe, diese Checkliste bringt dich weiter. Und wenn du Unterstützung bei der Errichtung einer Holding-GmbH oder Familienstiftung brauchst, melde dich gern. Genau das ist das Tagesgeschäft meiner Steuerkanzlei.
Viele Grüße
Eric Preusche
