Im Steuerrecht gibt es unzählige Möglichkeiten clever Steuern zu sparen. Manche sind gewollt, andere gibt es nur per Zufall, weil die Grundprinzipien auf eine verrückte Weise zusammenspielen. Aber egal wie legal sind sie alle, wenn sie sich aus dem Gesetz ergeben – und du kannst sie nutzen, wenn du die Voraussetzungen im Gesetz erfüllst.
In den folgenden Zeilen möchte ich dir eine Möglichkeit zeigen, wie du mit der Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen noch dieses Jahr Tausende Euro Steuern sparen kannst.
Um diese Steuergestaltung zu nutzen, müssen drei Dinge auf dich zutreffen:
- Du musst privat kranken- und pflegeversichert sein.
- Du benötigst etwas Geld auf der Bank, das du einsetzen kannst.
- Du hast neben den Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung noch weitere Ausgaben für Versicherungen jedes Jahr.
Wenn alles drei zutrifft, kannst du über diese Gestaltung bis zu 4.000 Euro an Steuern sparen.
Um das Ganze selbst umzusetzen, bekommst du von mir drei Dinge:
- Eine kompakte Erklärung, wie das System dahinter funktioniert und wie du es nutzen kannst,
- Eine Beispielsrechnung, wie sich die Gestaltung auswirkt und
- Ein paar wichtige Hinweise zur Umsetzung.
Im Anschluss kannst du selbst entscheiden, ob und wie du die Gestaltung nutzt.
Die Auswirkung von Krankenversicherungsbeiträgen als Sonderausgabe
Jeder von uns bezahlt Versicherungsbeiträge zur Krankenversicherung. Aber auch Haftpflichtversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen, und andere Versicherungen gehen vom Konto ab.
In der Steuererklärung sind viele von diesen Kosten als sogenannte „Sonderausgaben“ absetzbar und mindern die Steuer. Der Hintergrund davon ist zum einen, dass du den Sozialstaat entlastest, indem du für dich selbst über Versicherungen vorsorgst. Denn sollte es hart auf hart kommen und du hast dich nicht anderweitig abgesichert, dann muss immer der Staat für dich aufkommen. Zum anderen zwingt der Staat dich zu verschiedenen Sozialversicherungen und wenn ein gesetzlicher Zwang da ist, dann muss es auch eine Entlastungsmöglichkeit bei den Steuern geben. Das gibt unsere Verfassung und die daraus abgeleiteten Prinzipien so vor.
Allerdings ist das System etwas komplizierter, als man es sich wünschen würde.
Vom Grundsatz her funktioniert es so.
Es gibt zwei Gruppen von Beiträgen:
- Zwingende Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zur Basisabsicherung sind in voller Höhe steuerlich abziehbar.
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen (Privat- und Pkw), Unfallversicherung, Risiko-Lebensversicherungen ohne kapitalbildenden Faktor, Kranken- und Pflegeversicherungen für Zusatzleistungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen, sind ebenfalls steuerlich absetzbar – allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen und der Höhe nach begrenzt.
Dabei gibt es zwei Besonderheiten.
Die Beiträge der zweiten Gruppe sind mit maximal 2.800 Euro pro Jahr abzugsfähig, wenn du Unternehmer bist und deine Versicherungen komplett selbst trägst.
Erhältst du hingegen vom Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung sind maximal 1.900 Euro abzugsfähig. Das gilt also für Beamte und gut verdienende Arbeitnehmer, die ein hohes Einkommen haben und sich privat versichern lassen.
Dazu gehen die Ausgaben der ersten Gruppe immer vor. Sie sind immer in voller Höhe abzugsfähig. Wenn diese Beiträge die Grenze von 2.800 / 1.900 Euro übersteigen, dann werden sie voll abgesetzt, aber es gibt keinen Steuerabzug mehr für die restlichen Kosten.
Praktisch bedeutet das, für 95 % von uns fallen die Kosten der Gruppe 2 durchs Raster, weil unsere Basis – Krankenversicherungsbeiträge schon höher sind als 233 Euro / 158 Euro pro Monat.
Steuern sparen durch Vorauszahlung der Kranken- und Pflegeversicherung
Was bringt uns das jetzt?
Nun, wir können diese Regeln auch clever zum Steuern sparen nutzen. Wie wäre folgendes?
Wir fragen bei der Krankenversicherung an, ob wir die Beiträge der nächsten Jahre im Voraus bezahlen können. Das Versicherungshaus freut sich, da Geld im Voraus erhalten immer angenehm ist.
Wir erhalten für den gesamten Vorauszahlungsbetrag aber noch in diesem Jahr den Abzug bei der Steuer. Denn für die Sonderausgaben kommt es für die zeitliche Zuordnung stets auf das Jahr der Bezahlung an. Für welchen Zeitraum bezahlt wird, ist grundsätzlich egal.
In den nächsten Jahren fehlen dann die Zahlungen für die Basisbeiträge der Kranken- und Pflegeversicherung. Und damit wirken sich die restlichen Kosten der Gruppe 2 bis zur Höhe von 2.800 / 1.900 Euro voll steuerlich aus.
Auf diesem Weg holen wir uns die maximale Steuererstattung aus den Kosten, die wir eh schon haben. Je nach Szenario sind das einige Tausend Euro.
Diese Steuergestaltung ist dabei legal und vom Gesetz gewollt.
Es gibt nur eine Einschränkung: Man darf maximal drei Jahresbeträge der Kranken- und Pflegeversicherung vorausbezahlen. Kommt man über diese Grenze, sind die Kosten erst in dem Jahr abziehbar, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Dieser Blogbeitrag war einer meiner Info-Briefe, die ich regelmäßig samstags versende. Möchtest du auch Steuergestaltungsmöglichkeiten und Wege effizient Vermögen aufzubauen als Mail erhalten, dann klicke hier.
Die Steuerersparnis in Zahlen
Machen wir einmal ein Rechenbeispiel zum Verständnis.
Nehmen wir an, du bist selbstständig und bezahlst monatlich 700 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen. Abgesehen davon laufen bei dir eine Privat-Haftpflicht, eine Risiko-Lebensversicherung und ein paar andere Versicherungen, die im Jahr rund 3.000 Euro kosten.
Im November 2024 überweist du die Beträge für drei Jahre im Voraus an deine Krankenversicherung.
Wenn wir die Szenarien ohne und mit Vorauszahlung einmal vergleichen, ergibt sich folgendes Bild.
Berechnung ohne Vorauszahlung:
Sonderausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung: 8.400 Euro; Grenzsteuersatz 40 %
- Steuererstattung für Sonderausgaben: 3.360 Euro pro Jahr
- Kosten der Gruppe 2, die sich nicht auswirken: 3.000 Euro
Über die Jahre 2024 bis 2027 gesehen, ergibt sich ohne Vorauszahlung somit eine Steuererstattung für die Sonderausgaben in Höhe von 13.440 Euro (4 x 3.360 Euro).
Dem stellen wir einmal das Szenario mit der Vorauszahlung gegenüber.
Berechnung mit Vorauszahlung:
Vorauszahlung von drei Jahresbeträgen im Jahr 2024: 25.200 Euro
Normaler Jahresbeitrag 8.400 Euro
Sonderausgaben im Gesamten: 33.600 Euro, Grenzsteuersatz 40 %
Steuererstattung Jahr 2024: 33.600 Euro x 40 % = 13.440 Euro
Steuererstattung Jahr 2025: 2.800 Euro (Höchstbetrag) x 40 % = 1.120 Euro
Steuererstattung Jahr 2026: 2.800 Euro (Höchstbetrag) x 40 % = 1.120 Euro
Steuererstattung Jahr 2027: 2.800 Euro (Höchstbetrag) x 40 % = 1.120 Euro
- Steuererstattung gesamt: 16.800 Euro
- Ersparnis der Vorauszahlung: 16.800 Euro – 13.440 Euro = 3.360 Euro
Du siehst, die Variante mit der Vorauszahlung bringt dir 3.360 Euro an Mehrersparnis über die nächsten drei Jahre hinweg. Eine tolle, bodenständige und sichere Rendite für Kosten, die man sowieso hätte, findest du nicht?
Der nächste Schritt?
Wenn das Modell für dich infrage kommt und du das nötige Kleingeld auf der Bank hast, dann gilt es nur noch deinem Versicherungsmakler Bescheid zu geben, dass du vorauszahlen möchtest und noch dieses Jahr die Zahlung zu leisten. Denn auf die Zahlung kommt es an.
Probleme und Hinweise für die Praxis
In der Praxis gibt es aufgrund des Aufbaus der gesetzlichen Regeln allerdings noch ein paar Kleinigkeiten zu beachten. Als erstes sollte die Vorauszahlung spätestens vor dem 22.12. dieses Jahres geleistet werde. Solltest du das nicht beachten, wird das Finanzamt einen Teil deiner Krankenversicherungsbeiträge zum nächsten Jahr zuordnen, was dir deine Steuerersparnis zumindest etwas minimiert.
Wenn du verheiratet bist und ihr eine gemeinsame Steuererklärung einreicht, dann gelten die Höchstbeträge pro Ehepartner. Entsprechend kann auch mehr gespart werden.
Die Höhe der Vorauszahlung kannst du dabei selbstverständlich frei wählen. Nicht jeder vor uns hat drei volle Jahresbeträge der Krankenversicherung auf der hohen Kante und möchte dieses Geld schon jetzt aus der Hand geben. Aber auch ein oder zwei Jahre Vorauszahlung sind möglich.
Lediglich den dreifachen Betrag der diesjährigen Beiträge solltest du nicht überschreiten, denn das führt sicher dazu, dass die Vorauszahlung teilweise ins Leere läuft.
Für die Praxis bietet es sich an, dass du den Zahlungsbetrag, den Zeitpunkt und den Zweck der Überweisung sauber protokollierst, damit du das Ganze mit der Bestätigung abgleichen kannst, den dir deine Krankenversicherung später für die Steuererklärung ausstellt.
Und ganz wichtig: Wenn du keine oder nur sehr wenig Ausgaben der Gruppe 2 hast, macht das Vorauszahlungsmodell unter Umständen keinen Sinn. Solltest du dir darüber im Unklaren sein, dann sprich am besten vorab mit deinem Steuerberater darüber, was bei dir alles unter die Gruppe 2 fällt.
Ich hoffe, das hat dich weitergebracht und spart dir einige Tausend Euro.
Ein schönes Wochenende wünsche ich dir.
Viele Grüße
Eric Preusche