Startseite Steuern sparen als Unternehmer 3 Möglichkeiten, um durch Bilanzoptimierung Steuern zu sparen

3 Möglichkeiten, um durch Bilanzoptimierung Steuern zu sparen

von StB Eric Preusche LL.B.

Das letzte Kalenderjahr ist schon seit einigen Monaten abgelaufen und langsam rücken die Steuererklärungsfristen näher.

Spätestens in den nächsten paar Monaten wird dein Steuerberater deine Jahresbuchhaltung prüfen und deinen Jahresabschluss erstellen. Aus dieser Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung ergibt sich dein steuerlicher Gewinn und damit die Basis für die Frage „Wie viel Steuern musst du für letztes Jahr bezahlen?“

Was wäre, wenn du nun mit ein paar gezielten Handgriffen deine Steuerlast erheblich senken könntest?

In diesem Info-Brief zeige ich dir drei Bilanz-Optimierungen, die genau das für dich erreichen können.

Frei nach dem Motto:

Es gibt drei Arten an Steuernberatern in der Welt. Wenn du jedem die Frage stellst, was 1 plus 1 ergibt, wird der erste Typ dir antworten „Ganz klar: 1 plus 1 ergibt 2.“ Dieser Buchhalter macht seinen Job gut und er versteht ihn. Du kannst ihn einstellen.

Der zweite Typ wird auf deine Frage antworten: „1 plus 1? Das macht 3.“ Diesen Buchhalter solltest du auf keinen Fall einstellen und gegebenenfalls feuern.

Der Steuerberater, den du aber als Unternehmen haben möchtest, ist der dritte Typus. Dieser Berater wird dir keine Antwort geben, sondern die Gegenfrage stellen: „Was möchten Sie denn gern, was es ergibt?“

Die Aufgabe deines Steuerberaters erscheint auf den ersten Blick einfach. Er soll den Gewinn deines Unternehmens für das abgelaufene Jahr ermitteln. Praktisch ist die Erstellung einer Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung aber eher eine Kunst als klare Wissenschaft. Je geschickter und erfahrener der Künstler, desto besser das Ergebnis.

Die meisten Steuerberater konzentrieren sich meiner Erfahrung nach auf das Wesentliche. Sie sind Pragmatiker und erledigen ihren Job so effizient wie möglich. Das heißt, sie nehmen alle wesentlichen und notwendigen Posten in den Jahresabschluss mit auf – aber eben auch nicht mehr.

Eine Bilanz beruht auf dem Prinzip der periodengerechneten Gewinnzuordnung. Das bedeutet, sie soll alle Geschäftsvorfälle abbilden, die im Jahr wirtschaftlich verursacht wurden. Es geht also nicht darum, wie viel Geld auf deinem Konto eingegangen ist oder welche Rechnungen du bekommen hast. Stattdessen kommt es darauf an, welche Leistungen erbracht wurden, für die man eine Rechnung schreiben könnte und welche Risiken und Kosten verursacht wurden, für die man irgendwann einmal einen Betrag X bezahlen muss.

Die Aufgabe des Steuerberaters ist es genau diese verursachten Risiken und Kosten sowie die erarbeiteten Erlöse zu bewerten und einzubuchen.

Standardmäßig ist der Informationsfluss zwischen Unternehmer und Steuerkanzlei nur leider recht dürftig. Der Steuerberater sieht eigentlich nur den „Paper-Trail“ – die Eingangs- und Ausgangsrechnungen – und die Geldbewegungen des Unternehmens. Alles weitere müsste im Gespräch erfragt werden. Das passiert aber beim Großteil der Unternehmen in der Praxis einfach nicht.

Das natürliche Ergebnis ist, dass der Großteil des Steuersparpotenzials gar nicht ausgeschöpft wird. Denn der Berater weiß nicht, welche Risiken es gibt, die sich steuersparend auswirken könnten.

Deswegen schauen wir uns jetzt drei Posten an, die regelmäßig unter den Tisch fallen. Im Anschluss kannst du deinem Berater aktiv die nötigen Informationen geben und ihm helfen, dir zu helfen Steuern zu sparen.

Rückstellungen nutzen, um Steuern zu senken

Jeder Geschäftsbetrieb verursacht ungewisse Ausgaben und Verpflichtungen, für die die Rechnung erst Monate oder Jahre später kommt. Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden in der Bilanz durch Rückstellungen abgebildet. Bei der Einbuchung dieser Posten werden gleichzeitig Ausgaben in der Gewinnermittlung eingestellt. Das bedeutet die Bildung von Rückstellungen senkt aktiv deinen steuerlichen Gewinn und damit deine zu zahlende Steuer.

Ein gutes Beispiel dafür sind Rückstellungen für die Jahresabschlussarbeiten. Der laufende Geschäftsbetrieb muss in der Buchführung abgebildet werden. Für die Buchführung muss ein Jahresabschluss erstellt werden. Zu beidem bist du gesetzlich verpflichtet. Die Kosten für den Jahresabschluss sind also schon sicher entstanden, wenn das Jahr sich dem Ende zuneigt.

Deswegen darf man dafür auch den Gewinn mindern. Auch wenn die Rechnung des Steuerberaters erste Monate oder Jahre später kommt oder auch gar nicht klar ist, wie hoch sie genau sein wird.

Es gibt aber noch viel mehr ungewisse Ausgaben und Verpflichtungen, die man in die Bilanz aufnehmen könnte:

  1. Urlaubsrückstellungen: Deine Mitarbeiter haben ungenutzten Urlaub mit ins neue Jahr genommen. Dafür kann eine Urlaubsrückstellung in Höhe der Personalkosten steuermindernd gebildet werden.
  2. Gewährleistungs- und Garantierückstellungen: Du sicherst Kunden eine mehrmonatige Geld-zurück-Garantie zu oder trägst das Risiko, dass du Produkte zurücknehmen musst? Dafür können Rückstellungen in Höhe der etwaigen Erstattungen und Abwicklungskosten gebildet werden.
  3. Restrukturierungsrückstellungen: Du planst Umstrukturierungen im Unternehmen? Dafür können ggfs. steuermindernde Ausgaben vorab eingebucht werden.
  4. Rückstellungen für Verkaufsprovisionen: Deine Vertriebspartner oder Verkaufsmitarbeiter erhalten Provisionen, die erst nachträglich ausbezahlt werden? Auch hier kannst du die Ausgaben bereits ins abgeschlossene Jahr mitaufnehmen.

Rückstellungen sind so vielfältig wie das Leben. Jedes Geschäftsmodell hat ganz eigene Besonderheiten, die man in die Bilanz aufnehmen kann. Man muss sich nur bewusst machen, dass das möglich ist und die Augen dafür offen halten.

Dieser Blogbeitrag war einer meiner Info-Briefe, die ich regelmäßig samstags versende. Möchtest du auch Steuergestaltungsmöglichkeiten und Wege effizient Vermögen aufzubauen als Mail erhalten, dann klicke hier.

Mit Pauschalwert- und Einzelwertberichtigungen den steuerlichen Gewinn reduzieren

Jeder Unternehmer kennt das: Es gibt immer einzelne Kunden, die entweder gar nicht bezahlen oder nur sehr schleppend bzw. nur einen Teil von dem, was sie einem schulden.

Deine Steuerkanzlei wird aber erst einmal die vollständige Rechnung einbuchen, womit du diesen Betrag auch versteuern musst. Zeigt sich aber schon, dass einzelne Rechnungen wahrscheinlich nicht bezahlt werden, muss das dein Berater wissen. Nur dann kann er sie im Rahmen einer Einzelwertberichtigung schon im laufenden Jahr ausbuchen.

Und auch wenn nicht klar ist, welche Rechnung in der Zukunft wahrscheinlich nicht beglichen wird, kann man die Erträge reduzieren. Das geschieht über über eine Pauschalwert-Berichtigung anhand von Erfahrungswerten des Unternehmens.

Wenn deine Praxis der letzten Jahre also gezeigt hat, dass beispielsweise stets 3 % der gestellten Rechnungen nicht beglichen werden, dann kann dein Steuerberater genau in dieser Höhe den Betrag der Einnahmen mindern, den du versteuern musst. Als Folge sparst du dir jetzt schon bares Geld bei der Steuer.

Anzahlungen und Verbindlichkeiten korrekt abgrenzen, um weniger Steuern zu bezahlen

Die dritte Optimierungsmöglichkeit besteht eigentlich aus zwei verschiedenen Posten. Beide gehen aber im Kern auf dasselbe Prinzip zurück.

Erträge für Projekte oder Verkäufe sind immer erst zu versteuern, wenn sie abgeschlossen sind. Oft ist es aber so, dass man zum Jahresende bereits Anzahlungen erhalten hat, für die auch eine Rechnung erstellt wurde. Und zwar ohne, dass die Leistung durch dich erbracht wurde. Genau diese Anzahlungen sind nicht zu versteuern. Das musst du deinem Steuerberater aber klar machen.

Ich habe in der Praxis einen mittelständischen Unternehmer beraten, dessen vormalige Steuerberaterin jedes Jahr rund 80.000 Euro solcher Anzahlungen für unfertige Projekte als 100 %igen Gewinn eingebucht hat. Das Resultat dieses Fehlers waren 24.000 Euro an zu viel bezahlten Steuern pro Jahr.

Aber auch auf der Ausgabenseite stehen oft solche Posten. Viele Rechnungen kommen nämlich erst Monate später an, nachdem man eine Dienstleistung in Anspruch genommen oder ein Produkt gekauft hat. Aber auch diese Ausgaben können – ohne dass eine Rechnung vorliegt – schon ins laufende Jahr mit aufgenommen werden. Man muss es seinem Steuerberater nur erläutern.

Am besten schaut man sich also genau die Rechnungen an, die man vor dem Jahreswechsel gestellt hat, und fragt sich, welche Rechnungen erst viel später eingetrudelt sind, nachdem das Jahr schon fertig war.

Sind das nicht nur Steuerverschiebungen?

Nur die Optimierung dieser Posten führt in vielen Unternehmen zu einigen Tausend Euro an Steuerersparnis. Oft handelt es sich dabei natürlich nur um ein Steueraufschub, denn irgendwann werden die Rückstellungen aufgelöst oder die Leistung, für die man Geld vorab erhalten hat, wird erbracht.

Aber klar ist: Auch ein Jahr Steueraufschub zählt. Gerade als Unternehmer ist die Geschäftsentwicklung in der Zukunft oft ungewiss und jeder Euro auf dem Bankkonto ist wichtig. Denn nur dann hat man die Möglichkeit zu investieren und behält gleichzeitig einen Sicherheitspuffer. Deswegen sollte man diese Hebel auf jeden Fall nutzen.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Eine gute Zeit wünsche ich dir.

Eric Preusche

PS:

Wenn du selbstständig bist und deinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst, dann gibt es diese Steuersparmöglichkeiten für dich nicht, da die EÜR eine Kassenrechnung ist, die rein auf die Zahlungsflüsse schaut. Sollte dein Gewinn aber über 60.000 Euro pro Jahr liegen, kann es Sinn machen einmal von deinem Steuerberater prüfen zu lassen, ob nicht ein Wechsel zu Bilanzierung für dich sinnvoll wäre.

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