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Steueroptimierter Vermögensaufbau über eine Stiftung: Die Grundlagen

von StB Eric Preusche LL.B.

Um als Selbstständiger und Unternehmer aktiv Steuern zu sparen, lohnt es sich in drei Ebenen zu denken, über die man sein Leben, seine Einkommensquellen und seine Investitionen strukturiert.

Denn der deutsche Staat greift je nach Bereich, in welchem dein Einkommen ankommt, unterschiedlich tief in deine Tasche. Wenn man zu viel Steuern bezahlt, liegt der Hauptgrund meist darin, dass man die falsche Ebene nutzt.

Die drei Ebenen sind:

  • die betriebliche Ebene,
  • der Vermögensbereich und
  • die Konsumebene.

Eine gute Steuerstruktur gibt dir die Möglichkeit deinen Unternehmensgewinn mit maximal 30 % im Betriebsbereich zu versteuern, während dein Vermögensaufbau auf der Vermögensebene mit 0 % bis 15,825 % belastet wird. In diesen beiden Ebenen sind die Steuersätze fixiert. Das bedeutet sie steigen nicht an, auch wenn dein Gewinn wächst.

Im Konsumbereich ist das anders. Hier stehst du als Privatperson und gibst dein Geld für Wohnen, Essen und Leben aus. Je mehr du dafür an Einkommen zur Verfügung hast, desto größer wird die prozentuale Belastung. In der Spitze nimmt Vater Staat dir 47,475 % deines Einkommens.

Ganz praktisch bedeutet das, wenn du deine Steuerlast so niedrig wie möglich halten willst, dann solltest du nur so viel aus der Betriebsebene und dem Vermögensbereich in deinen Konsumbereich abfließen lassen, wie du privat benötigst.

Über dieses Vorgehen kannst du (je nach Lebensstil) deine Gesamtbelastung über alle Ebenen hinweg in Summe bei unter 22 % halten.

Das Resultat sind mehrere zehntausend, wenn nicht sogar hunderttausende Euro Ersparnis pro Jahr, die du direkt in deinen Vermögensaufbau investieren kannst.

Die Schwierigkeit liegt nun aber in der richtigen Umsetzung des Strukturmodells. Für jeden Bereich benötigst du die passende Rechtsform und eine Strategie, die für dich funktioniert.

Für die sinnvolle Nutzung einer operativen GmbH findest du eine umfassende Strategie in meinem Buch „Steuerbildung & der bodenständige Unternehmer“. Dort erkläre ich auch, wie du den Geldstrom teilweise in deinen Konsumbereich lenkst, um möglichst wenig Steuern zu bezahlen.

Aber auch die Vermögensebene ist sehr wichtig. Denn nur dort bezahlen wir ein absolutes Minimum auf Investmenterträge. In einigen der letzten Info-Briefe haben wir bereits die Immobilien-GmbH genauer betrachtet, einen Blick auf die Familien-KG geworfen und einen kleinen Ausflug zur Familienstiftung gemacht.

Besonders die Familienstiftung ist eines der kraftvollsten Vehikel, um effizient Vermögen aufzubauen. Deswegen werden wir in diesem und den nächsten Info-Briefen dort noch tiefer einsteigen und uns einen umfassenden Überblick über alle wesentlichen Themen verschaffen. Im Anschluss solltest du ein klares Bild haben, wie die Nutzung der Familienstiftung im Vermögensbereich funktioniert und wo die Fallstricke liegen.

Wir schauen uns an:

  • die rechtlichen und praktischen Grundlagen,
  • den Gründungsablauf und die Auswirkungen bei der Schenkungssteuer,
  • wie man die Stiftung mit dem Betriebsbereich verknüpft,
  • welche Investitionen in der Stiftung steuerlich Sinn machen,
  • wie sich die Erbersatzsteuer auswirkt und wie man sie als Ausgabe einplant und
  • wie man sich Geld aus der Stiftung in den Konsumbereich holt und was steuerlich dabei zu beachten ist.

Beginnen wir mit den Grundlagen.

Die rechtliche und praktische Grundlagen der Familienstiftung

Eine Stiftung ist eine losgelöste Vermögensmasse ohne einen Eigentümer.

Normalerweise gehört alles in unserem Land irgendjemandem. Das gleiche gilt auch für GmbHs, Aktiengesellschaften oder Vereinen. Dahinter stehen jeweils Menschen, denen das Eigentum an diesen Sachen oder Vermögenswerten rechtlich zugerechnet wird.

Eine Stiftung ist nun zwar wie die GmbH eine juristische Person, allerdings gehört sie niemandem außer sich selbst. Sie hat lediglich einen Zweck, der ihr von ihrem Stifter einmal gegeben wurde und den sie erfüllen soll.

Man könnte also sagen die GmbH ist rechtlich gesehen als juristische Person eher eine Maschine, die man nach Bedarf nutzt und steuert.

Die Stiftung hingegen ähnelt mehr einem Menschen, der eine Aufgabe bekommen hat und die er jetzt fanatisch sein ganzes Leben lang verfolgt.

Damit die Stiftung ihren Zweck verfolgen kann, muss man sie mit Vermögen ausstatten. An diesem Vermögen gibt man sein eigenes Eigentum auf und die Stiftung erhält es. Für die Zukunft darf es dann nur noch dem Stiftungszweck dienen.

Die Regeln, nach denen die Stiftung arbeitet und existiert, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 80 ff BGB) und in einzelnen Stiftungsgesetzen der Bundesländer festgeschrieben. Diese Vorgaben sind unsere Leitplanken. Wie die Stiftung innerhalb dieser Grenzen im Detail aussieht, legt man selbst über den Stiftungszweck und die Satzung fest.

Den Stiftungszweck kann man also in einem gewissen Rahmen ausgestalten, wie man möchte. Man kann der Stiftung die Aufgabe geben, dass sie gemeinnützige Zwecke wie die allgemeine Bildung verfolgen soll oder, dass sie die eigene Familie fördern und unterstützen muss.

Genau so ein Zweck der Förderung der eigenen Familie ist regelmäßig das, was wir für die Vermögensebene brauchen. Denn damit bleibt uns die Möglichkeit offen, dir, deiner Frau und deinen Kindern bei Bedarf Geld aus der Stiftung für private Zwecke ausbezahlen zu können.

Damit das alles nun auch in 100 Jahren noch nachvollziehbar ist, muss man es schriftlich festhalten. Auch das ist gesetzlich so vorgegeben.

Bei all dieser Ausgestaltungsfreiheit ist die Stiftung aber auch ein rechtliches Gebilde, das nur existiert, weil es unser Rechtssystem vorsieht. Das Gesetz erlaubt es eine eigene Person zu erschaffen, die Steuern bezahlt (oder nicht bezahlt), Wertpapiere kauft, Immobilien vermietet oder ein Unternehmen betreiben kann.

Und damit der Staat weiterhin Kontrolle darüber hat, dass seine gesetzlichen Regeln eingehalten werden und man seine Stiftung nicht dafür verwendet, um illegale Aktivitäten zu betreiben, gibt es eine eigene Aufsichtsbehörde. Das ist im Standardfall das Regierungspräsidium des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.

Diese Stiftungsaufsicht prüft unter anderem die Gründungsvoraussetzungen und spricht die Anerkennung der Stiftung aus. Erst wenn die Aufsicht damit ihr schriftliches O.K. gibt, ist die Stiftung wirklich entstanden und kann als eigene Person genutzt werden.

Aus diesem Gewirr aus Interessen, die im Gegensatz zueinander stehen und den rechtlichen Grundlagen in Verbindung mit unseren Steuergesetzen ergeben sich jetzt einige Pflichten, die die Stiftung regelmäßig erfüllen muss.

Und da das Kosten und Zeitaufwand verursacht, ist es wichtig sie zu kennen. Denn nur dann weiß man, auf was man sich einlässt.

Die wesentlichen Pflichten sind:

  • jährliches Einreichen einer Jahresrechnung, aus der hervorgeht welche Einnahmen und Ausgaben die Stiftung hatte, sowie eine Vermögensübersicht an die Stiftungsaufsicht.
  • Einreichen einer jährlichen Körperschaftsteuererklärung inklusive einer Anlage V (für Vermietung) und Anlage KAP (für Kapitalerträge) beim Finanzamt.
  • Einreichen einer jährlichen Gewerbesteuererklärung und einer Gewinnermittlung beim Finanzamt, wenn die Stiftung ein Unternehmen betreibt.
  • Einreichen einer jährlichen Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt, wenn die Stiftung beispielsweise umsatzsteuerpflichtig vermietet oder ähnliches sowie das Einreichen von unterjährigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
  • Einreichen einer Kapitalertragsteuer-Anmeldung, wenn Geld an die Begünstigten ausbezahlt wird.
  • die Überweisung der Kapitalertragsteuer an das Finanzamt bei Auszahlungen.
  • Ausstellen einer Jahressteuerbescheinigung über Ausschüttungen und einbehaltene Kapitalertragsteuer für Begünstigte.
  • Meldungen und Eintragungen im Transparenzregister zu den wirtschaftlich Berechtigten der Stiftung.

Diese Verpflichtungen bestehen und müssen erfüllt werden.

Abgesehen davon ist die Stiftung im Standardfall aber recht einfach zu handhaben, was die Verwaltung angeht.

Das waren die wesentlichen Grundlagen, mit denen man beginnen kann und damit haben wir einen guten Start gemacht.

Selbstverständlich gibt es noch einige mehr, wenn man wirklich verstehen will, wie die Stiftung ganz allgemein funktioniert. Für die zivilrechtlichen Grundlagen bietet es sich dann zum Beispiel an das Handbuch zum Stiftungsrecht von Richter zu lesen (Achtung: sehr umfassend).

Und wenn du ausführlichere Informationen zur steueroptimierten Nutzung einer Familienstiftung als Investmentvehikel haben möchtest, findest du in meinem neuen Buch eine eigene Steuerstrategie dazu beschrieben.

Im nächsten Info-Brief gehen wir tiefer in den Gründungsprozess und schauen uns an, was es insbesondere steuerrechtlich zu beachten gilt, damit man nicht bereits nach der Gründung eine dicke Rechnung vom Finanzamt bekommt.

Eine gute Zeit wünsche ich dir.

Viele Grüße

Eric Preusche

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Dieser Blogbeitrag war einer meiner Info-Briefe, die ich regelmäßig samstags versende. Möchtest du auch Steuergestaltungsmöglichkeiten und Wege effizient Vermögen aufzubauen als Mail erhalten, dann klicke hier.

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