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Die Stiftung als Steuersparmodell?

von StB Eric Preusche LL.B.

Wenn du Vermögen aufbauen und dabei so wenig wie möglich an Steuern bezahlen willst, stehen dir unzählige Möglichkeiten offen. Die vermögensverwaltende GmbH, die Familien-KG und die Nutzung von Steuergefällen im Familienverbund haben wir in den letzten Monaten schon besprochen. Das ist aber nur ein kleiner Bruchteil der Modelle und Investmentvehikel.

Heute soll es um ein weiteres sehr effektives Werkzeug gehen: die Familien-Stiftung.

Die Stiftung ist eines der verrücktesten Konzepte, die unser Rechtssystem kennt – zumindest in meinen Augen. Diese Rechtsform ist eine eigene juristische Person, die allerdings keine Eigentümer, Gesellschafter oder Aktionäre hat. Vielmehr gehört das Vermögen der Stiftung sich selbst und soll einen Zweck verfolgen.

„Vermögen in der toten Hand“ wird manchmal dazu gesagt.

Statt dass man, wie bei der GmbH oder KG, eine Institution besitzt, die das Vermögen hält, kontrolliert man bei der Stiftung nur das Vermögen und den Einsatz für den Stiftungszweck. Der Zweck wird vom ehemaligen Eigentümer des Vermögens, dem Stifter, festgelegt und die Regeln zur Verfolgung in einer Satzung festgeschrieben.

Das ist eine absolute Besonderheit im Zivilrecht. Denn fast alle anderen Rechtsformen, die man zur Vermögensstrukturierung nutzen kann, sind Konstrukte, hinter denen jemand steht, der sie besitzt. Die Stiftung gehört sich aber selbst.

Als Folge ergeben sich unter anderem ein Insolvenzschutz für den Stifter, denn das Vermögen gehört ja nicht mehr dem „Gründer“. Entsprechend kann man es ihm im Falle des Falles auch nicht pfänden oder anderweitig wegnehmen.

Und auch bei der Steuer ergeben sich zig Besonderheiten. Je nachdem wie man den Stiftungszweck ausgestaltet, erhält man heftige Steuernachlässe.

Ist der Stiftungszweck gemeinnützig oder wohltätig, übernimmt man faktisch Aufgaben unseres Sozialstaates. Als Belohnung muss die Stiftung gar keine Steuern mehr bezahlen und der Stifter erhält für die Aufgabe seines Eigentums hohe Nachlässe auf seine Einkommensteuer.

Aber auch wenn man der Stiftung den Zweck gibt für die eigene Familie, die eigenen Kinder und die eigene Altersversorgung einzustehen, billigt Vater Staat uns ein Bündel netter Steuerbegünstigungen zu. Das ganze und wie wir es clever zu unseren Gunsten nutzen können, schauen wir uns jetzt einmal genauer an.

Grundlagen der Besteuerung einer Stiftung

Die Familien-Stiftung unterliegt der Körperschaftsteuer und kann Vermögen wie Immobilien oder Wertpapiere halten und verwalten. Damit zahlt sie stets nur geringe 15,825 % an Steuern auf ihren Gewinn. Zudem sind für die Stiftung stets die ersten 5.000 Euro an Gewinn pro Jahr steuerfrei.

Gewerbesteuer fällt für die Stiftung – im Gegensatz zur GmbH – nur an, wenn sie auch ein Gewerbe betreibt. Die reine Vermögensverwaltung unterliegt damit nur der Körperschaftsteuer und Soli von 15,825 %.

(Zu den Details der Besteuerung und Verwaltung habe ich ein Grundlagen-Video erstellt, das du hier findest.)

Von den meisten sonstigen Belastungen ist die Stiftung freigestellt. Sie muss keine Bilanzen oder komplizierten Buchführungen aufstellen (wenn sie kein Gewerbe betreibt). Und auch die Pflichten gegenüber dem Finanzamt halten sich im Rahmen. Lediglich bei der Stiftungsaufsicht muss einmal im Jahr eine Ertrags- und Vermögensaufstellung eingereicht werden.

Damit bietet sie verwaltungstechnisch die perfekten Voraussetzungen, um dein Vermögen günstig zu strukturieren.

Praktisch schafft man sich nämlich mit einer eigenen Stiftung einen Doppelgänger, der steuerbegünstigt Vermögen für einen aufbaut und mehrere tolle Einsatzmöglichkeiten bietet.

Dieser Blogbeitrag war einer meiner Info-Briefe, die ich regelmäßig samstags versende. Möchtest du auch Steuergestaltungsmöglichkeiten und Wege effizient Vermögen aufzubauen als Mail erhalten, dann klicke hier.

Clevere Einsatzmöglichkeiten der Stiftung

Die Stiftung als Investmentvehikel

Als erstes ist die Familien-Stiftung ein praktisches Investmentvehikel. Auf Mieteinkünfte aus Immobilien zahlt sie nämlich stets nur 15,825 % Steuern. Und das ganz ohne die Gefahr, dass Gewerbesteuer anfällt, wie es in der vermögensverwaltenden GmbH der Fall ist. Man kann dabei unkompliziert und gedankenlos auch kurzfristig vermieten und eine kleine gewerbliche Nebentätigkeit über die Stiftung laufen lassen. Für den Steuersatz der Vermietung ist das völlig irrelevant. Für Familien-Stiftungen gelten dabei die Regeln des privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 EStG. Das heißt ganz praktisch: Nach 10 Jahren Haltedauer ist ein Immobilienverkauf steuerfrei.

Aber auch für einzelne Fix ´n´ Flip – Geschäfte (Kauf, Aufwerten und Verkauf von Immobilien) ist die Stiftung ein tolles Werkzeug. Im Gegensatz zu uns als Privatperson schießt der Steuersatz bei einem hohen Gewinn aus dem Immobilienverkauf nicht bis auf fast 50 % nach oben. Stattdessen bleibt er stabil bei 15,825 % stehen und man erhält auch hier den jährlichen Freibetrag von 5.000 Euro.

Das gilt zumindest solange, wie man keinen gewerblichen Grundstückshandel in der Stiftung betreibt. Dann wiederum fällt zusätzlich Gewerbesteuer an, was die Steuerbelastung auf rund 30 % treibt. Für ein bis zwei Immobilienflips ist die Stiftung aber die perfekte Trägerin. Besonders, da sie als eigenständige Person separat von einem selbst betrachtet wird. Damit kann man die Regeln zum gewerblichen Grundstückshandel elegant umgehen, indem man mehrere Immobilienverkäufe auf sich und seine Stiftung verteilt.

(Ich habe übrigens eine digitale Bildungseinheit zum Steuersparen beim Immobilienverkauf gebaut. Falls du Immobilien flippen willst: Dort findest du das Handwerkzeugs um 5.000 bis 35.000 Euro an Steuern pro Verkauf zu sparen. –> https://steueroptimierterImmobilienFlip.de)

Ist man eher an Aktien und ETFs investiert, ist die Stiftung aber ebenfalls die beste Freundin. Auf Verkäufe von Einzelaktien gilt die 95 % Steuerfreiheit, die es  auch bei der GmbH gibt. Damit zahlt die Stiftung nur 0,791% an Steuern auf Gewinne aus Kurssteigerungen. Für Dividenden gilt statt dem Kapitalertragsteuersatz von 26,375 % der niedrigere Körperschaftsteuersatz von 15,825 %. Und das beste: Die Stiftung erhält einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. In Verbindung mit dem gewöhnlichen Freibetrag von 5.000 Euro kann man damit unglaubliche 120.000 Euro an Verkaufsgewinn aus Einzelaktien pro Jahr steuerfrei realisieren.

Bei Aktien-ETFs greift das Investmentsteuergesetz mit den höchsten Steuerfreistellungen, die es kennt. Nur 20 % der Dividenden, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne sind zu versteuern. Dazu gibt es auch hier den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro und den Freibetrag von 5.000 Euro. Im besten Fall können damit jedes Jahr 30.000 Euro an Erträgen aus Aktien-ETFs steuerfrei realisiert werden. Falls Steuer anfällt, liegt sie aufgrund der 80 % Steuerfreiheit bei 3,165 % – also verschwindend gering.

Die Familien-Stiftung ist also ein optimales Werkzeug, um langfristig und geschützt vor der Steuer Vermögen aufzubauen.

Die Familien-Stiftung als Bank

Wenn einmal etwas Geld aufgrund der Steuerersparnisse in der Stiftung aufgelaufen ist, dann taucht die nächste attraktive Einsatzmöglichkeit auf – die Stiftung als hauseigene Bank.

Familien-Stiftungen sind verpflichtet ihr Vermögen renditestark anzulegen. Und wie könnte man das einfacher tun, als über den guten alten Kredit.

Leiht man sich nun von seiner eigenen Stiftung Geld, ergeben sich interessante Steuergestaltungsmodelle.

Man könnte zum einen mit dem Geld als Privatperson in Miets-Immobilien oder den Immobilienhandel investieren. Als Privatperson erhält man dabei einen Steuernachlass auf die Zinszahlungen in Höhe des Grenzsteuersatzes. Wenn der beispielsweise bei 42 % liegt, spart man sich entsprechend einen großen Batzen an Steuern pro Jahr. Für die Stiftung hingegen sind die Zinsen Kapitaleinkünfte, für die sie den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro erhält. Wenn der Jahresfreibetrag von 5.000 Euro noch nicht durch andere Erträge ausgeschöpft ist, dann bleibt zudem ein großer Anteil der Zinsen steuerfrei. Falls Steuer anfällt, dann in Höhe von 15,825 %. Betrachtet man die Steuererstattung im Privaten mit der Steuerzahlung der Stiftung in Verbindung, ergibt sich eine Netto-Ersparnis von mindestens 26,175 % (42 % – 15,825 %) auf die bezahlten Zinsen.

Nehmen wir an, die Stiftung stellt das Eigenkapital für einen Immobilienkauf, der im Privatbereich abgewickelt wird, in Höhe von 50.000 Euro und erhält dafür 4 % Zinsen p. a. Dann ergeben sich pro Jahr mindestens 523,50 Euro an Steuerersparnis. Damit stehen über 10 Jahre 5.235 Euro mehr zur Verfügung, die die Stiftung für die eigene Altersvorsorge oder die Unterstützung der Kinder einsetzen kann.

Das ist ein Modell, das man beliebig skalieren kann, wenn genügend freie Liquidität in der Stiftung besteht.

Zum anderen kann man aber die Stiftung als Bank auch in die Finanzierung des eigenen Unternehmens einbinden. Egal ob man eine GmbH & Co. KG, eine GmbH oder ein Einzelunternehmen als Unternehmer nutzt, die Stiftung kann auch hier Investitionen des Unternehmens über Kredite finanzieren. Über die Zinszahlungen schafft man dabei ein Steuergefälle von 42 % / 30 % hin zu 15,825 %, über das man sich jedes Jahr aktiv Steuern spart und gleichzeitig Geld in den haftungsgeschützten „Privatbereich“ der Stiftung bringt.

Die Stiftung als Teil des Unternehmens-Konzern

Für Unternehmer und Selbstständige mit einer Familien-Stiftung gibt es aber noch mehr Einsatzmöglichkeiten. Ich möchte hier nur einmal zwei anschneiden.

Die erste ist, dass die Stiftung neben dem Unternehmen steht und als Träger der gewerblich genutzten Immobilien auftritt. Die Stiftung kauft als die Büroräume, Fabrik- und Lagerhallen, die man für sein Unternehmen nutzen möchte. Im zweiten Schritt werden die Räume von der Stiftung an das eigene Unternehmen vermietet. Für die Stiftung liegt hier meist reine Vermögensverwaltung vor, womit nur 15,825 % Steuern auf die Mieterträge anfallen. Selbstverständlich nachdem alle Ausgaben wie die Gebäude-AfA abgezogen wurden. Da auf den Unternehmensgewinn in 99 % der Fälle ein höherer Steuersatz anfällt, in dessen Höhe man einen Steuernachlass erhält, baut man sich auch hier ein Steuergefälle, das aktiv Steuern spart.

Gleichzeitig bleiben die Immobilien aus der Haftungsmasse des Unternehmens außen vor und können im Regelfall nach 10 Jahren steuerfrei veräußert werden (was im Unternehmen nicht möglich ist).

Die zweite Möglichkeit ist, dass man die Stiftung als Gesellschafter am eigenen Unternehmen beteiligt. Je nachdem wie das Ganze ausgestaltet wird, besteht damit die Möglichkeit, Gewinn zu 95 % steuerfrei aus der Unternehmens-GmbH zu leiten und später für die Versorgung der Familie und dem Ruhestand zu nutzen. Nutzt man keine GmbH für sein Unternehmen, sind die Steuerspar-Möglichkeiten zwar nicht ganz so groß, aber auch hier ergeben sich interessante und attraktive Gestaltungen, wie die Nutzung von stillen Gesellschaften oder dem partiarischen Darlehen.

Gibt es da keinen Haken?

Du wirst das nun vielleicht lesen und etwas ungläubig mit dem Kopf schütteln. „Gibt es denn keinen Haken?“ höre ich dich fragen. Und ja, natürlich gibt es den. Die großen Stolpersteine liegen in vier Bereichen:

  • Strikte Gründungsvoraussetzungen wie dem Mindestkapital von 100.000 Euro bis 250.000 Euro
  • Fehlerfreie und sinnvolle Ausgestaltung der Stiftungsurkunde
  • Ausschüttung der Gelder in den Privatbereich (was eine Doppelbesteuerung auslösen kann)
  • Der Gestaltung und Planung der Erbschaft- und Erbersatzsteuer

Die Familien-Stiftung ist ein Werkzeug, das in eine langfristige und sinnvolle Steuer- und Vermögensstrategie eingebunden werden muss. Nur dann macht die Gründung und Nutzung Sinn.

Hat man die nicht, dann kann man alternativ und stressfreier sein Geld auch einfach in Hunderteuroscheinen von der Bank abheben und jeden Geldschein bei einer guten Flasche Rotwein genüsslich nacheinander mit einem Stab-Feuerzeug anzünden. Dann spart man sich zumindest die Kopfschmerzen und den Zeitaufwand, die eine Stiftung ohne eine anständige Strategie beschert.

Ich hoffe das bringt dich weiter.

Viele Grüße

Eric Preusche

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