Wieviel musst du verdienen, um dir einen neuen Laptop für 1.500 Euro zu kaufen?
Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Es kommt nämlich darauf an wer du bist, wie viel du verdienst und wie du dein Geld verdienst.
Nehmen wir an du bist Arbeitnehmer, ledig, kinderlos und Durchschnittsverdiener mit 3.000 Euro Bruttogehalt pro Monat.
Von den 3.000 Euro gehen im Regelfall 301,50 an Lohnsteuer und 646,50 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen ab. Damit bleibt dir ein Netto von 2.052 Euro. Das sind 68,40 % der 3.000 Euro.
Rechnet man rückwärts musst du, um 1.500 Euro aus deinem Netto zu bezahlen, 2.192,98 Euro brutto verdienen.
Bist du sogar Gutverdiener und Arbeitnehmer und verdienst 6.000 Euro brutto im Monat, sieht das Bild noch übler aus.
Von den 6.000 Euro gehen jeden Monat 1.104,83 Euro an Lohnsteuer an Vater Staat. Die Sozialversicherungen kosten dich im Standardfall rund 1.239,62 Euro. Damit bleiben dir 3.655,55 Euro an Nettogehalt. Das sind 60,92 %,die von deinem Brutto übrig bleiben.
Rechnet man hier die 1.500 Euro an Ausgaben auf das dafür notwendige Bruttoeinkommen hoch, kostet der Laptop dich stattliche 2.462 Euro.
Das sind 64,14 % mehr als die 1.500Euro,die auf dem Preisschild stehen.
Das tut weh, nicht?
Ganz anders sieht das Bild aber aus, wenn du Unternehmer oder selbstständig bist.
Nehmen wir an du hast einen monatlichen Gewinn von 6.000 Euro und es besteht die Chance, dass du den Laptop auch fürs Geschäft nutzt. Sozialversicherungsbeiträge musst du bis auf die private Krankenversicherung als Unternehmer nicht bezahlen.
Dann sieht das Ganze so aus:
Vom Kaufpreis von 1.500 Euro kannst du dir im ersten Schritt die Umsatzsteuer erstatten lassen, damit bezahlst du aktiv nur 1.260,50 Euro (1.500 Euro dividiert durch1,19).
Die 1.260,50 Euro sind voll steuermindernde Betriebsausgabe. Bei 6.000 Euro Monatsgewinn wirst du ungefähr bei einem Grenzsteuersatz von 40 % liegen. Jede zusätzliche Einnahme wird mit 40 % an Einkommensteuer belastet. Von jeder zusätzlichen Ausgabe erhältst du aber auch 40 % zurück.
Du willst mehr wissen?
Dieser Blogbeitrag war einer meiner Info-Briefe, die ich regelmäßig samstags versende. Möchtest du auch Steuergestaltungsmöglichkeiten und Wege effizient Vermögen aufzubauen als Mail erhalten, dann klicke hier.
1.260,50 Euro abzüglich 40 % macht tatsächliche Kosten von 756,30 Euro. Der Laptop kostet dich damit also nicht einmal ein Drittel von dem, was ein vergleichbarer Arbeitnehmererarbeiten müsste.
Ist das nicht unglaublich?
Je länger man über diese Rechnung nachdenkt, desto beeindruckender wird sie.
Der einzige Unterschied der Varianten liegt im Zeitpunkt, wann man die Ausgabe abzieht.
Mindert die Ausgabe bereits das „Brutto“ an sich und werden die Steuern und Abgaben aus dem berechnet, was übrig bleibt – wie beim Unternehmer?
Oder wird die Ausgabe aus dem „Netto“ bezahlt, nachdem der Fiskus und die Sozialversicherungsanstalten sich bereits ein großes Stück vom Kuchen genommen haben – wie beim Arbeitnehmer?
Das ist einer der Gründe, warum Unternehmer und Selbstständig ein 90 % der Fälle den größten Wohlstand in unserer Gesellschaft genießen.
Aus dem Brutto, statt dem Netto zu bezahlen, funktioniert immer, wenn:
- ein Zusammenhang zwischen den Ausgaben und unternehmerischen Einkünften besteht
- die Ausgabe nicht überwiegend dem Konsumbereich zugeordnet werden kann.
Das bedeutet ganz praktisch: einen Großteil der privaten Kosten kann man mit den richtigen Umständen überein Gewerbe von der Steuer absetzen.
- Kauf eines Smartphones,
- DSL und Internetkosten,
- Auswärts essen gehen,
- Fahrt-und Reisekosten
- ein Auto, ein Fahrrad, ein E-Bike
- die eigene Miete, eine gekaufte Immobilie,…
(Tatsächlich sind viele dieser Kosten teilweise auch steuerlich absetzbar, wenn man vor dem Finanzamt vertreten kann, dass sie der Angestelltentätigkeit dienen. Allerdings bezieht sich der Nachlass dann nur auf die Steuer und nicht auf die Sozialversicherungsbeiträge. Dazu kommt, dass die steuerlichen Regeln für einen Ansatz als Arbeitnehmer deutlich enger sind als beim Unternehmer. Damit fällt die Ersparnis meist homöopathisch aus.)
Was heißt das nun ganz praktisch für dich?
- Wenn du noch kein Unternehmen hast, dann brauchst du eines. Es ist dabei egal, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, ein (Neben-)Gewerbe oder eine GmbH handelt. Zwingende Voraussetzung ist allerdings, dass du damit irgendwann tatsächlich Geld verdienen willst, um einen Gewinn zu machen. Sonst streicht dir das Finanzamt die Verluste nämlich mit der Begründung, dass es Liebhaberei sei.
- Wenn du kein Unternehmen hast oder willst, dann macht steuerlich eine Immobilienvermietung Sinn. Dort kannst du auch eine Vielzahl an Kosten absetzen. Der Nachteil dabei ist aber, dass etwas weniger möglich ist und du im Regelfall keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommst.
- Hast du ein Unternehmen oder eine Vermietungstätigkeit, dann setze alles an, was möglich ist.
- Bei jeder neuen Anschaffung oder Ausgabe, frage dich, ob du die Kosten bei der Steuerabsetzen kannst.
Aber Achtung: Geld auszugeben, nur um Steuern zu sparen funktioniert nie! Wenn man 1.000 Euro für Unsinn ausgibt und darauf 400 Euro Steuernachlass erhält, dann hat man immer noch 600 Euro für Unsinn ausgegeben. Geld anzuzünden, wie Pablo Escobar, sei dir erst erlaubt, wenn du auch soviel verdienst wie der Drogenbaron.
Wenn du noch mehr zum Thema Steuersparen über ein Nebengewerbe lesen willst, findest du in meinem neuen Buch in Steuerstrategie Nr. 7 ein ganzes Kapitel darüber, was meiner Erfahrung Sinn macht und an was man denken sollte.
Ich hoffe das hilft dir als Denkanstoß weiter.
Ein schönes Wochenende wünsche ich dir.
Eric Preusche