Startseite Vermögensaufbau - Werkzeuge 50 % Steuern sparen durch Verknüpfung der Stiftung und Betrieb – Teil 4: Steuergestaltung mit der Familienstiftung

50 % Steuern sparen durch Verknüpfung der Stiftung und Betrieb – Teil 4: Steuergestaltung mit der Familienstiftung

von StB Eric Preusche LL.B.

Im letzten Info-Brief/Blogbeitrag haben wir bereits drei Möglichkeiten genauer angeschaut, wie wir eine Stiftung mit dem Betrieb verknüpfen können, um effizient Geld aus dem Betriebsbereich in die Vermögensebene umzulenken.

Diese drei funktionieren mit Beteiligungen, durch die man Geld beständig umleitet. Der Stiftung gehört also ein Teil deines Unternehmens und sie erhält dadurch auch einen Teil des Gewinns. Das funktioniert zuverlässig und in fast allen Fällen problemlos.

Um wirklich große Beträge an Steuern zu sparen, ist es aber sinnvoll die Stiftung als eigene Person zu nutzen, mit der man einen Vertrag über eine (Dienst-)leistung eingeht. Dazu schauen wir heute drei sinnvolle Wege genauer an:

  1. die Vermietung einer Immobilie von der Stiftung an den Betrieb,
  2. die Vermietung eines PKW von der Stiftung an den Betrieb und
  3. die Vergabe von Nutzungslizenzen.

 

Die Familienstiftung als Vermieterin

Kauft man über sein Unternehmen direkt eine Immobilie oder nutzt als Selbstständiger auch nur einen Teil des eigenen Hauses für den Betrieb, hat man gleich eine Reihe an steuerlichen Problemen.

Zunächst einmal wandert die Immobilie ohne Umwege in den Betrieb. Einmal im Betrieb, ist sie dann „steuerverstrickt“. Das bedeutet, wenn die Immobilie irgendwann nicht mehr für das Unternehmen genutzt wird, muss man den Wertzuwachs versteuern.

Dazu entfällt die Möglichkeit nach 10 Jahren steuerfrei zu verkaufen. Auch nach 20 oder 30 Jahren fällt immer Steuer an, wenn der Betrieb beendet wird oder man das Gebäude nicht mehr für das Unternehmen nutzt.

In der Praxis kann das zu astronomischen Steuernachzahlungen führen, die einen an den Rande der Insolvenz drängen können.

Nehmen wir an, du hast eine kleine Wohnung für 100.000 Euro gekauft und nutzt sie als Büro für dein Einzelunternehmen. 30 Jahre später entscheidest du nicht mehr arbeiten zu wollen und beendest deinen Betrieb.

Der Wert in den Büchern für die Wohnung steht dann bei rund 40.000 Euro. Die restlichen 60.000 Euro hast du über die Jahre als Betriebsausgabe erhalten. Nun hat die Wohnung aufgrund der Inflation und der allgemeinen Wertsteigerung am Immobilienmarkt mittlerweile aber einen Wert von 700.000 Euro.

Praktisch bedeutet das, dass das Finanzamt dir einen fiktiven Verkauf der Immobilie bei der Betriebsaufgabe unterstellt. Die Differenz von 700.000 Euro und 40.000 Euro musst du damit als „Gewinn“ versteuern.

660.000 Euro „Mehrgewinn“ führen dann je nach Steuersatz zu rund 231.000 Euro an Steuernachzahlung. Und zwar ohne dass du einen Cent mehr auf dem Konto hast.

Man möchte sich dabei gar nicht ausmalen, was das bedeutet, wenn es sich nicht um eine kleine Wohnung sondern um ein ganzes Gebäude handelt.

Das gleiche kann übrigens auch passieren, wenn du ein Arbeitszimmer in deinem Privathaus beider Steuer als Ausgabe absetzt und du Einzelunternehmer bist oder über eine GbR bzw. (GmbH& Co.) KG arbeitest. Hier unterstellt der Fiskus, dass dieses Zimmer als Gebäudeteil in deinen Betrieb wandert und damit auch steuerverstrickt ist.

Selbst wenn du eine GmbH für deinen Betrieb nutzt und das Haus in deinem Privatvermögenliegt, kann es haarig werden.

Normalerweise werden die GmbH und du als zwei unterschiedliche Personen gesehen, womit unproblematisch aus deinem Privatbereich an die GmbH vermietet werden kann. Außer du kontrollierst sowohl die GmbH als auch die Immobilie als Eigentümer. Dann unterstellt dir das Finanzamt schnell eine sogenannte Betriebsaufspaltung und zwingt deine Immobilie in die „Steuerverstrickung“, womit dieselben Folgen wie oben greifen.

Wenn du gut beraten bist, dann löst du solche Probleme im Vorhinein schon zum Beispieldarüber, dass deiner Frau / Ehepartner das Haus überschrieben wird und du so eine klare Linie zwischen der Immobilie und deinem Betrieb ziehst.

Wir können aber auch unsere Familienstiftung als „fremde“ Person nutzen. Das löst ebenfalls alle Probleme und spart zusätzlich einen großen Batzen an Steuern jedes Jahr.

Das Modell sieht so aus.

Die Familienstiftung wird Eigentümerin der Immobilie. Entweder indem man die Immobilie stiftet oder sie die Immobilie kauft. Dann vermietet die Stiftung an dich bzw. dein Unternehmen das Grundstück und Gebäude zu fremdüblichen Konditionen.

Auf der Seite deines Unternehmens werden Betriebsausgaben für die Anmietung von betrieblichen Räumen angesetzt. Das spart dir je nach Rechtsform zwischen 30 % und 47,475 % an Steuern.

Die Stiftung erzielt Mieteinnahmen. Diese darf sie mit den Werbungskosten wie Zinsen, Abschreibung, Instandhaltungsaufwendungen etc. verrechnen. Auf das, was übrig bleibt, bezahlt sie dann maximal15,825 % Steuern.

Denn der Regelfall für die Stiftung ist, dass sie „private“ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Das heißt für sie gelten dieselben Regeln, wie wenn wir als Privatperson ein Gebäude an jemand fremdes vermieten würden. Und da es sich um private Vermietungseinkünfte handelt, darf die Stiftung nach 10 Jahren auch jederzeit die Immobilie steuerfrei verkaufen.

In Zahlen sieht das dann zum Beispiel so aus. Ich habe dabei bewusst ein „günstiges“ Beispielgewählt. Du kannst aber ohne weiteres die Zahlen passend zur Immobilie auch nach oben vervielfachen.

Ohne Gestaltung:

Monatliche Kosten für die Immobilie im Betrieb = 1.000 Euro

Normalerweise würden diese Kosten zu rund 12.000 Euro an Ausgaben pro Jahr im Betrieb führen. (Eventuell auch etwas mehr, da eine höhere AfA greift), womit sich rund-3.600 Euro an Steuernachlass im Betrieb pro Jahrergeben (30 %).

Mit Gestaltung:

Vermietet die Stiftung aber die Immobilie an den Betrieb, sieht das Bild stattdessen so aus.

Monatliche Miete an die Stiftung= 2.000 Euro und monatliche Kosten / Werbungskosten = 1.000 Euro

Pro Jahr bedeutet das:

  • Ausgaben beim Unternehmen =-24.000 Euro
  • Steuernachlass des Unternehmens =-7.200 Euro (30 %)
  • Einnahmen bei der Stiftung = 24.000 Euro
  • Werbungskosten der Stiftung =-12.000 Euro
  • Überschuss der Stiftung p.a. = 12.000 Euro
  • Steuerliche Einkünfte der Stiftung nach Freibetrag = 7.000 Euro
  • Steuerlast der Stiftung (15,825%) = 1.107,75 Euro

→ Steuerersparnis in Summe = 6.092,25 Euro pro Jahr(-7.200 Euro + 1.107,75 Euro)

Die Steuerersparnisgegenüber der Variante ohne Gestaltung liegt damit bei rund 2.492,25 Euro pro Jahr (6.092,25 Euro–3.600,00 Euro).

Dazu spart man sich mehrere Hunderttausend Euro, wenn man die Immobilie irgendwann verkaufen will oder das Unternehmen beendet. Denn nach 10 Jahren greift die gesetzliche Steuerfreiheit.

Das PKW-Mietmodell

Aber nicht nur Immobilien können von der Stiftung an den Betrieb vermietet werden. Besonders Autos bieten sich für eine einfache Miet-Gestaltung an. Denn beim PKW greift-wie bei der Immobilie auch-normalerweise eine Steuerverstrickung im Betrieb.

Praktisch bedeutet das, dass ein Auto, welches man beispielsweise für 60.000 Euro im Betrieb angeschafft hat, dort meist über 6 Jahre abgeschrieben wird. Nach diesen sechs Jahren verbleibt ein symbolischer Wert von 1,-Euro in den Büchern. Das entspricht dann aber selbstverständlich nicht dem Wert des Autos. Dieser liegt regelmäßig deutlich höher.

Wenn man das Auto nun für beispielsweise 20.000 Euro verkauft, muss man aufgrund der Steuerverstrickung den buchhalterischen „Gewinn“ von 19.999 Euro im Unternehmen versteuern.

Das macht Sinn und ist auch gewollt, denn der Gesetzgeber möchte nur zulassen, dass der tatsächliche Wertverlust des PKWs die Steuer mindert. Und dieser liegt nun eben bei 40.000 Euro nach dem Verkauf (60.000 Euro Kaufpreis minus 20.000 Euro Verkaufspreis). Auf den Rest soll es keine Steuerersparnis geben.

Nutzt man aber eine Familienstiftung kann man diese Regeln elegant umgehen.

Die Stiftung kennt nämlich auch einen Bereich der „privaten“ Vermögensverwaltung und dort werden Wertzuwächse grundsätzlich nicht versteuert.

Du willst mehr wissen?

Dieser Blogbeitrag war einer meiner Info-Briefe, die ich regelmäßig samstags versende. Möchtest du auch Steuergestaltungsmöglichkeiten und Wege effizient Vermögen aufzubauen als Mail erhalten, dann klicke hier.

Das bedeutet, man kauft das Auto über die Stiftung und vermietet es danach an das Unternehmen zu einem fremdüblichen Betrag.

Auch hier entsteht im ersten Schritt ein Steuergefälle.

Nehmen wir an eine Miethöhe von 900,-Euro pro Monat wäre angemessen. Das führt zu 10.800Euro an Mietaufwendungen im Betrieb und dort zu einem Steuernachlass von rund-3.240 Euro pro Jahr(30 %).

Auf der Seite der Stiftung kommen 10.800 Euro an Mieteinnahmen an. Davon werden jedes Jahr über die Abschreibung 6.000 Euro an Ausgaben abgesetzt (60.000 Euro Anschaffungskostendividiert durch 6 Jahre).

Die Stiftung erwirtschaftet damit einen steuerlichen Gewinn von 4.800 Euro p.a.(Vereinfachungshalber habe ich die restlichen PKW-Kosten, wie die Kfz-Steuer und Versicherung einmal außen vorgelassen, da sie auch im Betrieb anfallen würden).

Dieser Ertrag von 4.800 Euro wird mit maximal 15,825 % an Steuern belastet, da die einzelne Vermietung eines PKWs bei der Stiftung zu „privaten“ sonstigen Einkünften führt.

Die Steuerlast liegt je nachdem, ob man den Freibetrag von 5.000 Euro pro Jahr mit einbezieht oder nicht, entweder bei 0,-Euro oder bei 759,60 Euro (15,825 % von 4.800 Euro).

Mit dem Mietmodell liegt der Steuernachlass bei 2.480,40 Euro pro Jahr (3.240 Euro in GmbH–759,60 Euro in Stiftung).

Ohne die Gestaltung wären im Betrieb jedes Jahr 6.000 Euro an Betriebsausgaben über die Abschreibung entstanden, was zu 1.800 Euro (30 %) an Steuernachlass geführt hätte.

Vergleicht man beides miteinander, sieht man: Das Modellspart mindestens 680,40EuroproJahr an Steuern. Über sechs Jahre macht das rund 4.082 Euro.

Der wirkliche Vorteil liegt hier aber im Verkauf des Autos. In der Stiftung gilt der PKW nämlich als privates Wirtschaftsgut des alltäglichen Gebrauchs. Und hierfür ist der Verkauf explizit im Gesetz steuerfrei gestellt (siehe§ 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG).

Bedeutet praktisch, statt rund 6.000 Euro Steuern auf den Verkauf (30 % von 20.000 Euro),bezahlt die Stiftung keinen einzigen Cent.

Die Ersparnis des Modells beläuft sich damit zusammen auf über 10.000 Euro.

Normalerweise bin ich ja kein Freund von hochwertigen und teuren Autos. Mit Effizienz hat es meiner Meinung nach wenig zu tun, wenn man sich einen neuen Audi oder Porsche kauft. Rein steuerlich muss man hier aber zugegeben: Je wertbeständiger und hochwertiger das Auto, desto mehr Geld spart das Modell.

Das Lizenz-Modell

Aber auch wenn man keine Immobilie kaufen will oder Autos vermieten möchte, gibt es einspannendes Modell, mit dem man über die Stiftung aktiv Geld sparen kann.

Die Überlegung dahinter ist einfach. Die Stiftung hält eine Marke oder ein eingetragenes Geschmacksmuster, ein Patent oder ein ähnliches Recht, das sie dem Betrieb per Vertrag zur Nutzung überlässt. Im Gegenzug erhält sie Lizenzeinnahmen.

Ungefähr so, wie wenn man im Betrieb eine Softwarelizenz, wie die Nutzung der Microsoft Office Produkte (Excel, Word, etc.) mietet. Das führt im Betrieb zu Ausgaben, die die Steuer mindern.

Tut man das mit seiner Stiftung, liegen dort im Regelfall Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wie bei der Immobilienvermietung vor. Der Grund ist, dass die zeitliche Überlassung von Rechten im selben Paragrafen im Einkommensteuergesetz geregelt ist.

Damit das Modell funktioniert, sind einige Dinge zu beachten:

  • Das Recht muss als Marke oder ähnliches beim Deutschen Patent-und Markenamt oder bei beim europäischen Markenamt (EUIPO) auf den Namen der Stiftung eingetragen sein.
  • Die Marke muss im Unternehmen tatsächlich genutzt werden.
  • Es muss einen schriftlichen und fremdüblichen Lizenzvertrag zwischen der Stiftung und dem Unternehmen geben, der auch tatsächlich umgesetzt wird.
  • Die Lizenzvergabe darf nicht ausgestaltet sein, dass bei der Stiftung ein steuerlicher Gewerbebetrieb ausgelöst wird.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man gezielt Gewinn aus dem Unternehmen ableiten und damit seine Steuerlast senken.

Es ist beispielweise möglich und auch üblich, dass die Markennutzung über einen Prozentsatz an den Umsatz des Unternehmens geknüpft wird. Pro tausend Euro an verdientem Nettoumsatzwerden so zum Beispiel 20 Euro an die Stiftung geleitet (2 %).

Die Steuerersparnis daraus ist dann leicht zu berechnen.

Nehmen wir an dein Unternehmen erwirtschaftet 500.000 Euro an Jahresumsatz und du hast 2% an Lizenzvergütung für die Markennutzung vereinbart. Damit entstehen deinem Unternehmen 10.000 Euro an zusätzlichen Ausgaben jedes Jahr, die den Gewinn mindern. Bei 30 % Steuerlastführt das zu einer Steuerersparnis von 3.000 Euro.

Auf der Seite der Stiftung kommen 10.000 Euro an Vermietungseinkünften an. Dort wird im besten Fall der Freibetrag von 5.000 Euro abgezogen, weil du ihn noch nicht für andere Einnahmen verbraucht hast. Der Rest unterliegt dem Steuersatz von 15,825 %. Es ist also eine Steuer von 791,25 Euro zu bezahlen.

Unterm Strich bedeutet das: Das Modell spart dir jedes Jahr 2.208,75 Euro an Steuern (3.000Euro–791,25Euro). Gleichzeitig versorgst du die Stiftung elegant und einfach mit Liquidität, durch die sie in Aktien und Immobilien investieren kann.

Und dazu kommt noch ein weiterer charmanter Vorteil. Die Stiftung darf die Marke (oder das Recht) nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen. Wenn also dein Unternehmen irgendwann verkauft wird, entfällt auch ein Teil davon auf den Wert der Marke, die in der Stiftung steckt, und ist damit komplett steuerfrei.

Selbstverständlich gibt es aber auch einiges zu beachten. Unter anderem stellt sich die Frage, wie die Marke oder das Recht in die Stiftung kommt, wenn du sie bereits vorher im Betrieb genutzt hast. Hier macht es Sinn vorher guten steuerlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls beim Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft anzufragen, wie die Behörde das Ganze sieht. Tut man das nicht, fährt man ein unkalkulierbares Risiko ein paar Jahre später die Rechnung im Form eines Steuerbescheids zu bekommen.

Mit einer sauberen Ausarbeitung der Gestaltung ist das Lizenzmodell aber eines der Verknüpfungs-Modelle, die meiner Meinung nach das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis im Steuerrecht bieten.

Ich hoffe das bringt dich schon einmal weiter.

Im nächsten Info-Brief / Blogbeitrag betrachten wir genauer welche Investitionen in der Stiftung steuerlich Sinn machen, damit dein Geld auch so hart wie möglich für dich arbeitet.

Viele Grüße

Eric Preusche

PS:

Ich begleite und berate Mandanten zur Gründung und Steuergestaltung über Familienstiftungen regelmäßig. 

Wenn du Interesse daran hast, kontaktiere uns gern über das Kontaktformular auf meiner Steuerberatungs-Website.

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