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Umsatzsteuer – Eine Einführung

von Jessica P.

Die Umsatzsteuer (USt) wird umgangssprachlich oft Mehrwertsteuer genannt.
Grundlage der Umsatzsteuer sind das Umsatzsteuergesetz (UStG), die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) und der Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE).
Das UStG ist in seiner systematik relativ logisch aufgebaut. Es gibt einige Prüfungsschemata, an denen du dich entland hangeln kannst.
Der UStAE bietet genaue Erläuterungen zum Gesetzestext mit Beispielen und Gegenbeispielen.

(Nachfolgend ist immer das UStG gemeint, falls nicht gesondert gekennzeichnet.)

Bei der Umsatzsteuer gibt es drei Besteuerungsarten:

  1. Lieferung und sonstige Leistung, § 1 Abs. 1 Nr. 1
  2. Die Einfuhr, § 1 Abs. 1 Nr. 4
  3. Der innergemeinschaftliche Erwerb, § 1 Abs. 1 Nr. 5

In diesem Block beschränken wir uns hauptsächlich auf die Umsatzart Lieferung und sonstige Leistung und auf die Regelbesteuerung.

Belastet von der USt wird letztendlich der Endverbraucher.
Besteuert wird dabei der Mehrwehrt der Leistung.
Das wird durch das „Allphasen – Netto – Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug“ gewährleistet.

Folgendes Beispiel soll dieses System verdeutlichen:

1. Unternehmer U produziert edle Schokolade und verkauft diese für 100 € zzgl. 19 € USt an den Einzelhändler E.
2. E verkauft die Schokolade wiederum an den Kunden K für 200 € zzgl. 38 € USt weiter. K nascht die Schokolade kurz später.

Zu 1.: Der Unternehmer muss die auf die Umsatzsteuer i.H.v. 19 € an das Finanzamt zahlen. E hat in gleicher Höhe einen Vorsteuerabzug, also bekommt er vom Finanzamt eine Erstattung i.H.v. 19 €.
Zu 2. Nun muss E die auf diesen Umsatz anfallende USt i.H.v. 38 € an das Finanzamt zahlen. K ist Endverbraucher und hat damit kein Vorsteuerabzug. Er bleibt auf den 38 € USt sitzen.
Das Finanzamt hat also zum Schluss 38 € aus der gesamten Verkaufskette kassiert.

„Allphasen-Netto“ bedeutet, dass die Umsatzsteuer zwischen den Unternehmern, also in allen Phasen, neutral ist. Denn der empfangende Unternehmer bekommt die vom leistenden Unternehmer in Rechnung gestellte USt wieder vom Finanzamt zurück.

Und noch eine kurze Anmerkung, bevor es los geht:
Das Umsatzsteuerrecht kennt keine Moral. Das heißt grundsätzlich kann jede Leistung steuerbar sein, also auch z.B. die Leistung eines Auftragsmörder.

Die folgenden Artikel werden in der Reihenfolge des o.g. Prüfungsschemas aufgebaut.

–> I. Steuerbarkeit; Voraussetzung Nr. 1: Lieferung oder sonstige Leistung

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